RA Micro + Steuernummer

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Gofi
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#1

07.04.2009, 19:16

Habe bezüglich der Einstellungen bei RA-Micro nochmals eine Frage an Euch:

Wie bzw. wo kann ich einstellen, dass unsere Steuernummer auch auf dem Formular für die Abrechnung des Pflichtverteidigers automatisch aufgeführt wird?

Danke schon mal im Voraus für Eure Antworten, Gruß Fiona
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BieneMelly
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#2

07.04.2009, 20:26

Meinst Du die Einstellung:

Einstellungen Gebühren/Kosten -> Druck -> Rechnung -> Steuernummer bei Formularen drucken

???

Gruß,
Melly
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#3

08.04.2009, 14:13

habe mal eben geguckt, wir haben das angehakt, aber er macht das trotzdem nicht (jedenfalls in der Vorschau nicht zu sehen), ich glaube das geht nicht
Gofi
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#4

09.04.2009, 09:36

@Biene Melly: ja das meinte ich. Danke
@Pepsi: Ja, ist bei uns auch angehakt. Bei dem Formular für den Pflichtverteidiger druckt er sie mir nicht aus komisch? Bei dem Beratungshilfeformular ja. Was nu?

Gruß Fiona
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#5

09.04.2009, 11:52

Nachtrag: bei dem Beratungshilfeformular (sonst) druckte er mit die Steuernummer aus. Bei einer Abrechnung über Beratungshilfe heute fehlt diese Nr. gänzlich. Merkwürdig!

Gruß
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#6

10.04.2009, 13:20

:schieb
Hat keiner eine Idee? Ist irgendwie blöd jedes Mal die Steuer-Nr. per Hand aufzuchreiben :?
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#7

10.04.2009, 14:33

Ich kann mir grade nur vorstellen, daß der entsprechende Platzhalter in den Vorlagen fehlt, kann aber nicht nachgucken, hab kein richtiges RAM hier zu Hause, aber vielleicht kannst du die Forumulare mal vergleichen, vielleicht fällt es dir dann auf, was es sein könnte ;)
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#8

17.04.2009, 16:24

ich hab da noch nie drauf geachtet das die Steuernummer drauf steht :oops:
Gofi
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#9

19.01.2010, 11:28

:schieb

Nur zur Info: Nach diversen Telefonaten nun die ernüchternde Feststellung:

Bei dem Abrechnungsformular des Pflichtverteidigers wird die Steuernummer nicht im Formular ausgewiesen! Funktioniert nicht und die Einstellung ist nicht möglich. Vom Support sagte man mir, man würde dies als Verbesserungsvorschlag an RA Micro weiterleiten!
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#10

20.02.2010, 12:57

Aber ist es denn überhaupt notwendig. Die Ausweisung der Steuernummer erfolgt doch nur, damit ein zum vorsteuerabzug berechtigter Mandant die gezahlte Mehrwertsteuer beim FA als Vorsteuer geltend machen kann und darf. Die Justizkasse kann das bekanntlich nicht, darum wird auch keine Steuernummer auf diesen Formularen ausgewiesen. Übrigens bei KFA´s auch nicht.
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