Es ist doch richtig, dass man die Übermittlung für elena am Monatsende, zusammen mit den Krankenkassenbeiträgen macht, oder? Da bin ich mir nämlich nicht so sicher
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Guten Morgen!Geniesserin hat geschrieben:Wir haben die neue Version vom SV-Net mit ELENA heute aufgespielt, morgen wird getestet, welche Schwierigkeiten bestehen.
Ja das gleiche Problem hab ich auch. Ich lese und lese, aber schlau werde ich daraus auch nicht. Wäre schön wenn irgendwer nähere Infos hat.Muß der Arbeitgeber nicht vorher einen Zertifizierungsantrag stellen? Ich hab mich unter www.das-elena-verfahren.de gerade mal umgesehen und versucht, mich schlau zu machen. Leider bin ich nicht schlauer als vorher.
Dieser Hinweis steht auf den von mir soeben gefertigten Gehaltsabrechnungen nicht. Prima! In diesem Fall frage ich mich ernstlich, warum da seitens RA-M. noch überhaupts nichts bei den Kanzleien angekommen ist.FAQ-0048 Hinweis über die gespeicherten Daten
In welcher Weise ist der Beschäftigte, Beamte, Richter oder Soldat von seinem Arbeitgeber auf die zu seiner Person an die ZSS übermittelten Daten hinzuweisen?
Nach § 97 Abs. 1 SGB IV hat der Arbeitgeber den Beschäftigten, Beamten, Richter oder Soldaten auf der Entgeltbescheinigung darauf hinzuweisen, dass Daten an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermittelt wurden und das sein Auskunftsrecht gegenüber der ZSS besteht. Ein allgemeiner Hinweis ist ausreichend. In welcher Form dies geschieht, bleibt dem Arbeitgeber überlassen.
Näheres zur Mitteilungspflicht schreibt das Gesetz nicht vor.
Folgender Text erfüllt die gesetzlichen Mindestanforderungen:
"Wir sind seit 1. Januar 2010 gesetzlich verpflichtet, monatlich die in Ihrer Entgeltabrechnung enthaltenen Daten im Rahmen des Verfahrens ELENA an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln"
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, die Grundzüge des Verfahrens ELENA einmalig bei der ersten Entgeltabrechnung im Jahre 2010 oder bei der einer Einstellung eines neuen Arbeitnehmers mit folgendem Text kurz darzustellen:
"Das Gesetz über den Elektronischen Entgeltnachweis (kurz: ELENA) regelt, wie Bürger ihre Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelte nachweisen, wenn sie Sozialleistungen beantragen. Alle Arbeitgeber sind ab dem 1. Januar 2010 verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Zum 1. Januar 2012 startet dann der Datenabruf des ELENA-Verfahrens."
Auf welchem Planeten leben die eigentlich??? Einsparungen für Arbeitgeber, indem man noch mehr Verwaltungsaufwand hat?Vom ELENA-Verfahren verspricht sich die Politik Einsparungen für Arbeitgeber sowie für die Agenturen für Arbeit. Das Rationalisierungspotential wurde 2002 auf Arbeitgeberseite mit schätzungsweise 100.000 Personentagen im Bereich der Personalverwaltung taxiert, aus denen mögliche Einsparungen von geschätzten 500 Millionen Euro pro Jahr resultieren sollen.