Ich hoffe ich drücke mich verständlich aus, also:
Mein Chef (RA) wurde als Fahrzeughalter verklagt sowie seine Haftpflicht als 2. Beklagte. Wir haben uns selbst sowie die Haftpflicht vor Gericht vertreten. Gegenseite hat Klage zurück genommen und wir haben KFA gemacht wie folgt:
1,3 VG + 0,3 Erhöhungsgebühr
1,2 TG
PTKD
Ust.
= Summe 240,38 € (GW war nur 834,26 €)
Gegner hat voll bezahlt sogar mit Zinsen (1,91 €)!
So ich soll jetzt eine Kostennote an die Haftpflicht machen. So ich bin der Meinung ich muss 2 Kostennoten machen, einmal an die Haftpflicht u. einmal an meinen RA selbst (weil wir ja Ust. voll beantragt u. bekommen haben) die alle beide so aussehen:
1,3 VG + 0,3 Erhöhungsgebühr
1,2 TG
20 pTKD
davon 1/2 (101 €)
Ust.
Summe: 120,19 €
1. Würdet ihr das auch so machen?
2. Soll ich den von der Gegenseite gezalten Betrag in die Finanzbuchhaltung buchen sodass dann in der Rechnung bei "zu zahlender Betrag" nur noch "0,00 €" steht? Wenn ja wie buchen?
3. Oder kann ich einfach nur 2 Kostennoten wie oben machen und dann drunter schreiben: "Die Rechnung ist durch Zahlung der Gegenseite auf den KFB .... bereits ausgeglichen." u. bei "zu zahlender Betrag" halt den Reg.-Betrag i.H.v. 120,19 € stehen lassen?
Hoffe ihr versteht mich! Ich mache es mir heute wieder selber schwer!
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)