Mahnkosten im Foko buchen

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Chris-
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#1

08.03.2009, 17:34

Hallo!

Ich sitze hier gerade an einer Akte eines Mandanten und versuche gerade, dass Foko zu buchen. Die Hauptforderung nebst Zinsen hab ich ja noch hinbekommen, aber wenn ich die vom Mandanten dem Schuldner auferlegten Mahngebühren als Nebenforderung hinzubuchen will, werden hierfür ebenfalls Zinsen ausgerechnet, was ja nicht sein sollte.
Ich hab die Mahngebühren auf "vorgerichtliche Kosten des Gläubigers" gebucht.
Ist das richtig so, oder wie muss ich die buchen, damit sie weder bei den Hauptforderungen auftaucht, noch verzinst wird?

Leider hab ich hierzu bisher nichts finden können. Ich hoffe ihr könnt mir schnell weiterhelfen!

Vielen Dank schon mal.
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#2

08.03.2009, 17:41

Hab's hinbekommen.
Hatte wohl nur einen Denkfehler. Die Zinsen passen so, sie waren nur aufgesplittet weil die einzelnen Forderungen unterschiedlichen Datums sind.
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#3

08.03.2009, 17:45

Die Mahngebühren werden normal auch als Auslagen eingebucht, da gibt es dann noch die Möglichkeit Mahnkosten auszuwählen.
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#4

08.03.2009, 17:51

Hab ich gefunden, danke.
Jetzt habe ich ein vorgerichtliches Mahnschreiben gemacht, und die Inkassokosten nach RVG berechnen lassen, allerdings werden mir diese jetzt im Forderungskonto zum Mahnschreiben ohne MwSt angegeben.
Ist das normal, dass vom Schuldner keinen MwSt erhoben werden?
Kann ich mir nur schwer vorstellen.
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#5

08.03.2009, 17:52

Wenn dein Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und du das auch so angegeben hast, dann ist das so richtig.
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#6

08.03.2009, 17:53

Ist er.
Wenn ich also eine Privatperson hab beispielsweise rechnet Ra-Micro mit die MwSt direkt mit dazu?
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Gruftie
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#7

08.03.2009, 18:01

Ja, wenn Du die Akte bzw. das Forderungskonto entsprechend anlegst.
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#8

08.03.2009, 18:13

:zustimm man muss nur alles an der richtigen Stelle richtig eingeben ;-)
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