Hallo!
Ich sitze hier gerade an einer Akte eines Mandanten und versuche gerade, dass Foko zu buchen. Die Hauptforderung nebst Zinsen hab ich ja noch hinbekommen, aber wenn ich die vom Mandanten dem Schuldner auferlegten Mahngebühren als Nebenforderung hinzubuchen will, werden hierfür ebenfalls Zinsen ausgerechnet, was ja nicht sein sollte.
Ich hab die Mahngebühren auf "vorgerichtliche Kosten des Gläubigers" gebucht.
Ist das richtig so, oder wie muss ich die buchen, damit sie weder bei den Hauptforderungen auftaucht, noch verzinst wird?
Leider hab ich hierzu bisher nichts finden können. Ich hoffe ihr könnt mir schnell weiterhelfen!
Vielen Dank schon mal.
Mahnkosten im Foko buchen
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 110
- Registriert: 23.02.2009, 15:56
- Beruf: Inkassounternehmer, Zwangsverwalter, Nachlasspfleger
- Software: RA-Micro
Hab's hinbekommen.
Hatte wohl nur einen Denkfehler. Die Zinsen passen so, sie waren nur aufgesplittet weil die einzelnen Forderungen unterschiedlichen Datums sind.
Hatte wohl nur einen Denkfehler. Die Zinsen passen so, sie waren nur aufgesplittet weil die einzelnen Forderungen unterschiedlichen Datums sind.
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Die Mahngebühren werden normal auch als Auslagen eingebucht, da gibt es dann noch die Möglichkeit Mahnkosten auszuwählen.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 110
- Registriert: 23.02.2009, 15:56
- Beruf: Inkassounternehmer, Zwangsverwalter, Nachlasspfleger
- Software: RA-Micro
Hab ich gefunden, danke.
Jetzt habe ich ein vorgerichtliches Mahnschreiben gemacht, und die Inkassokosten nach RVG berechnen lassen, allerdings werden mir diese jetzt im Forderungskonto zum Mahnschreiben ohne MwSt angegeben.
Ist das normal, dass vom Schuldner keinen MwSt erhoben werden?
Kann ich mir nur schwer vorstellen.
Jetzt habe ich ein vorgerichtliches Mahnschreiben gemacht, und die Inkassokosten nach RVG berechnen lassen, allerdings werden mir diese jetzt im Forderungskonto zum Mahnschreiben ohne MwSt angegeben.
Ist das normal, dass vom Schuldner keinen MwSt erhoben werden?
Kann ich mir nur schwer vorstellen.
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Wenn dein Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und du das auch so angegeben hast, dann ist das so richtig.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
- Gruftie
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2433
- Registriert: 07.02.2007, 09:33
- Beruf: Renofachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Berlin
Ja, wenn Du die Akte bzw. das Forderungskonto entsprechend anlegst.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…