Kleinunternehmer und RA-Micro

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Chris-
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#1

23.02.2009, 16:12

Hallo!

Leider habe ich zu meiner Frage bisher nichts finden können, aber vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen.

Ich habe ein Inkassounternehmen neu gegründet und überlege nun, ob ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen soll.
Das Problem ist nun, dass ich bisher keine Möglichkeit gefunden habe, RA-Micro so einzustellen, dass in den Rechnungen keine USt ausgewiesen wird. Idealerweise soll sie natürlich auf die Gebühren gerechnet werden, aber eben nicht als USt ausgewiesen werden.

Ich hoffe ihr versteht was ich meine und könnt mir da ein wenig weiterhelfen.

Vielen Dank schon mal!
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Soenny
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#2

23.02.2009, 16:23

Ich glaube nicht, daß das geht. Ganz rausnehmen ist ja kein Thema, aber reinrechnen und nicht ausweisen?
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#3

23.02.2009, 16:25

Ja, genau so war es gemeint. Die Dame von Ra-Micro war sich auch nicht ganz sicher, sie meinte nur, wenn man die USt raus haben will, muss man bei den Mandanten nur angeben, dass Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Aber ob man die 19 % auf die RVG Gebühren einrechnen kann ohne sie auszuweisen wusste sie auch nicht.
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#4

23.02.2009, 16:30

Ich habe jetzt mal geguckt, aber nichts derartiges gefunden. In der kaufmännischen Rechnung gibt es die Möglichkeit auch nicht, da hätte ich das jetzt eher vermutet.

Haben die vom Support denn ein Ticket nach Berlin geschickt, daß die das prüfen und du noch Nachricht bekommst oder war die dann damit fertig?
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#5

24.02.2009, 10:24

Irgendwie versteh ich gerade nur Bahnhof. Du möchtest von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machen, d.h. auf die USt-Ausweisung verzichten. Also ziehst Du mit Deinen Rechnungen keine MwSt. ein und kannst im Gegenzug auch keine Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Das teilst Du auf der Rechnung mit. Wozu willst Du die MwSt. auf die Gebühren aufschlagen?

Gruß,
Jörg
xwniax

#6

24.02.2009, 10:59

irgendwie klingt das ziemlich stark nach Steuerhinterziehung.... :verdaechtig
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#7

24.02.2009, 11:16

Du kannst in RA-Micro auf der 2. Rechnungsseite (da wo die ganzen Auslagen etc. pp. stehen) den Steuersatz von 19% auf 0% ändern. Dann kommt keine Steuer auf die Rechnung. Wahrscheinlich lässt es sich auch irgendwo einstellen, dass der Steuersatz grundsätzlich 0% ist. Ich weiß aber auf die Schnelle nicht wo, weil ich USt-pflichtig bin.

Ich empfehle dir aber dringend, von der Kleinunternehmerregelung keinen Gebrauch zu machen. Als Inkassobüro wirst du hauptsächlich gewerbliche Kunden haben, für die die MwSt ein durchlaufender Posten ist. Es macht für sie also keinen Unterschied, ob sie eine Rechnung über 100 € ohne MwSt oder eine Rechnung über 119 € inkl. MwSt bekommen. Du kannst aber von allem was du für dein Inkassobüro anschaffst (Computer, Software, Büromaterial, Werbung etc) die darin enthaltene MwSt als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen, senkst also dadurch deine Anschaffungskosten.

Kleinunternehmer sein und trotzdem MwSt berechnen is nicht. In diesem Falle kann dein Kunde die MwSt nicht als Vorsteuer abziehen, du musst sie aber trotzdem ans Finanzamt abführen. Und Ärger mit dem Finanzamt gibts obendrein dazu.
AC/D Schuhe aus!
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#8

24.02.2009, 11:19

Also steh ich mit meiner Meinung nicht alleine da!? Entweder - oder ???
Wobei dieser Kleinunternehmer-Passus für mich nicht wirklich solide klingt, da kann sich ja jeder Kunde/Mandant auf Grund der Umsatzgrenzen an seinen 5 Fingern abzählen, wie gut das Inkasso-Unternehmen läuft und wieviel Aufträge schon so als Referenz dahinterstehen.


@xwniax
Steuer die man(n) nicht ausweist, kann man ja nicht hinterziehen :-) Das sind einfach 19% Extra-Urlaubsgeld

@JSanny
... Deshalb wird es wohl auch kein Ticket nach Berlin geben...
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xwniax

#9

24.02.2009, 11:41

@xwniax
Steuer die man(n) nicht ausweist, kann man ja nicht hinterziehen Das sind einfach 19% Extra-Urlaubsgeld
da haste natürlich recht, aber die Ersattungsfähigkeit ließe sich dann sicherlich nicht sooo einfach erklären
Chris-
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#10

24.02.2009, 13:14

Danke für die Tipps. Genau dieses Problem habe ich bei der Kleinunternehmerregelung auch. Meine Ausgaben sind relativ gering, und somit werde ich relativ wenig USt als Vorsteuer zurückholen. Da wären natürlich 19 % mehr Gebühren nicht schlecht. Aber insgesamt überwiegen mir hier auch die Nachteile deutlich, so dass ich wohl darauf verzichten werde.
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