RA-Micro Version 12.0

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Pepsi
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#21

02.12.2008, 12:41

und ihr meint der Mandant beschwert sich, weil er keine Rg bekommen hat, die er sowieso nicht zahlen muss?!?!? ich verstehs nicht

das ist genau dasselbe Beispiel, wie mit der RS, wenn der Mdt die Rg nicht erstmal zahlen muss, schicke ich ihm keine, weil er dann sowieso damit ankommt und sagt dass er die ja nicht zahlen muss, weil RS etc.. da kann ich noch soviel hinschreiben

ich habe nicht bestritten, dass es falsch ist, jedoch ist es fern der Praxis

@skugga: verkneifen musst du dir nichts, immer raus damit! :-)
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UGeorge
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#22

02.12.2008, 13:59

Pepsi, Pepsi, das einzige, was Dich jetzt entschuldigen kann wäre, dass Du noch in der Ausbildung bist. Wenn der Mandant eine RSV hat, ist die bei Dir dann Rechnungsempfänger? Welche Leistung habt ihr denn für die RSV erbracht? Und was passiert, wenn in einem Fall, in dem die Rechnung nun absolut sicher 2 Jahre aufzubewahren ist, wenn die RSV das nicht macht? Wenn das FA dann im Rahmen irgendeiner Steuerprüfung feststellt, die Rechnung wurde nicht aufbewahrt (Ordnungswidrigkeit nach § 26 a UStG!), wer zahlt dann ggf. das Bußgeld? Euer bedauernswerter Mandant, weil Unwissenheit nicht vor Strafe schützt? Oder die RSV? Oder habt ihr für solche Fälle ein Buget und zahlt das dann für den Mandanten? Wie heißt es so schön: ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Ich empfehle mal UStG, StGB, BORA und BRAO - ach ja und natürlich auch RVG.

Fern der Praxis ist das keineswegs, möglicherweise nur fern Deiner Praxis. Aber das hast Du ja selbst in der Hand :-)
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skugga
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#23

02.12.2008, 14:43

Pepsi hat geschrieben:@skugga: verkneifen musst du dir nichts, immer raus damit! :-)
Aber gerne doch: "Fern der Praxis" heißt ja nix anderes, als dass es fern Deiner Praxis ist. Meiner nicht. Himis nicht. Quotenmanns nicht - etc. pp. Und wenn Du schon selbst weißt, dass es falsch ist, dann - ich wiederhole mich - halt doch einfach einmal die Klappe und stell das nicht als Tipp für die Praxis dar. Wir regen uns hier oft genug über Auszubildende auf, die nix in ihre Birne kriegen; sorg Du nicht noch dafür, dass da stattdessen das Falsche landet.

Inzwischen ziemlich gereizte Grüße,

skugga
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Pepsi
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#24

02.12.2008, 15:42

das mit dem Hinweis der Aufbewahrung habe ich noch nie verstanden.. was soll ich denn noch alles unter die Rechnung drunter schreiben? in welchen Fällen muss man das? (ist zwar OT, aber wenn wir schon dabei sind) Rechnungen sind doch sowieso 10 Jahre oder so aufzubewahren oder nicht? :doof

wo habe ich was empfohlen (Tip?)?! das war eine Diskussion und ich habe meine Meinung geäußert, wie das in einem Forum so üblich ist..

wir haben schon häufig über die Problematik der Rg an die RS diskutiert und da waren auch einige, die das so machen, also die Rg direkt an die RS.. mittlerweile bin ich, wenn der Mdt SB hat, dazu übergegangen die nützliche Funktion von RAM zu nutzen und die Rg aufzuteilen (hab ich vorher nicht gemacht, weil ich diese Funktion nicht kannte/nicht verstanden habe).. nur weil hier 3 Leute sind, muss das nicht heißen, dass das die anderen 10.000 oder wieviel auch immer andere ReNos auch so machen wir ihr (und wenn RAM das schon in sein Programm aufnimmt, muss das was heißen)

...eigentlich gings hier ja um was ganz anderes.. :rumhack
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skugga
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#25

02.12.2008, 15:59

Pepsi, ich gebs auf.

Und nein, ich halte Rechthaberei nicht für eine Diskussion. Schon gar nicht, wenn man sehenden Auges das Falsche macht.
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#26

02.12.2008, 16:03

nur weil hier 3 Leute sind, muss das nicht heißen, dass das die anderen 10.000 oder wieviel auch immer andere ReNos auch so machen wir ihr
Ich kann mir vorstellen, daß es mehr als drei sind, die es RICHTIG machen!
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#27

02.12.2008, 16:03

über die Frage wer machts so und wer so kann man sich streiten..
es geht doch hier gar nicht darum wie es richtig ist, sondern... ach ich hab auch keine Lust mehr

@skugga: vielleicht magst du mir mal meine Fragen wenigstens beantworten
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#28

02.12.2008, 16:12

Nein. Mag ich nicht. Zumal ich da oben nix sehe, was Du MICH gefragt hättest.
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#29

02.12.2008, 16:19

da das ein Forum ist, richtet sich die Frage natürlich an alle, es sei denn ich schreibe es dazu

PS: vielleicht ist ja noch einer der Mitlesenden bereit mir Auskunft zu geben, damit ichs vielleicht doch richtig machen kann..
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#30

02.12.2008, 20:20

Pepsi, ich will noch mal versuchen, Dir das Problem deutlich zu machen. Schau mal in § 14 UStG, das erhellt so manches.
Also:
1. Gebühren entstehen, wenn der Anwalt erstmals eine Tätigkeit ausübt, für die die entsprechende Gebühr gedacht ist.
2. Gebühren werden fällig, wenn eine der Voraussetzungen aus § 8 RVG vorliegen.
3. Gebühren fordern kann der Anwalt (und zwar nur und ausschließlich von seinem Mandanten!!!), wenn er eine Rechnung geschrieben hat, § 10 RVG.
4. Die Gebühren können in bestimmten Fällen auch von Dritten zu "erstatten" sein und zwar entweder als Schadenersatz (unterlegener Gegner) oder aufgrund eines Freistellungsanspruchs des Mandanten (Vertrag mit der RSV). Damit werden diese Dritten aber nicht Gebührenschuldner, sondern sie leisten lediglich aufgrund einer Verpflichtung gegenüber dem Mandanten.
5. Ist der Mandant Unternehmer, MUSS der RA eine Rechnung schreiben, egal, ob ein Dritter die Gebühren erstattet oder nicht. Ist der Mandant kein Unternehmer, es geht aber um ein Grundstück im weitesten Sinn, MUSS der RA eine Rechnung schreiben. Das steht in § 14 UStG. In beiden Fällen MUSS die Rechnung die Rechnung innerhalb von 6 MOnaten nach vollständiger Erledigung des Auftrags gestellt werden. Nur wenn diese beiden Kriterien nicht erfüllt sind, DARF der Unternehmer eine Rechnung schreiben.
6. Unternehmer müssen alle eingehenden und ausgehenden Rechnungen 10 Jahre lang aufbewahren. Nichtunternehmer dürfen sie - theoretisch - sofort wegwerfen. Das gilt aber nicht, wenn die Rechnung für einen Nicht-Unternehmer in einer Grundstückssache war. In diesem Fall muss auch der Privatmensch die Rechnung mindestens 2 Jahre lang aufbewahren.
7. Genau auf diese besondere Aufbewahrungspflicht muss ein Privatmensch in dem entsprechenden Fall ausdrücklich hingewiesen werden, § 14 Abs. 4 UStG. Bewahrt er die Rechnung trotz dieses Hinweises nicht auf, ist das eine Ordnungswidrigkeit, § 26 a UStG.

Soviel für heute. Lies Dir diese Vorschriften mal durch, vielleicht hilft das schon.

Im übrigen ist der Kostenerstattungsanspruch des Gegners, solange Du dem Mandanten keine (gleichlautende) Rechnung erteilt hast, FREMDGELD. Und Fremdgeld darfst Du nur entsprechend § 4 Abs. 3 BORA verrechnen und außerdem musst Du zwingend am Ende des Mandats abrechnen.

Jetzt verstanden?

Übrigens, die "nützliche" Funktion bei RA-MICRO habe ich mitentwickelt, damit Du bei Beteiligung einer RSV in JEDEM Fall steuerlich richtig abrechnen kannst.
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