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schachterlteufel
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#1
31.03.2026, 12:03
Hallo ans Forum,
aktuell bin ich diskret überfordert
ich habe seit gefühlt Jahrzehnten keinen MB-Antrag mehr gemacht und weiß aktuell nicht, wo ich meine aussergerichtlichen Gebühren unterbringe....
Send help
herzlichen Dank und liebe Grüße
Schachterlteufel
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Laska
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#2
31.03.2026, 12:43
Hallöchen,
du musst die Gebühr (netto) zunächst ins Foko unter Nr. 2 buchen. Die Anrechnung erfolgt automatisch, wenn du einen MB erstellst und die Gebühr erscheint im MB-Antrag unter Nr. 44 (IV. andere Nebenforderungen).
Liebe Grüße

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legalspecialist
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#3
31.03.2026, 14:41
Gruß
Oli
Ego quoque nihil nisi captivus sum diversorum iurium.

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Laska
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#4
31.03.2026, 15:42
Und noch so ne Anmerkung in Mietsachen:
Für die fristlose Kündigung wird die 2300 Gebühr in voller Höhe im MB als weitere HF angesetzt als Schadenersatz, falls du Mietrückstände geltend machst.
Liebe Grüße

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schachterlteufel
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#5
31.03.2026, 17:28

Danke
hab alles gemacht und auch die Buchungen bestätigt - jetzt ist der Antrag "weg" - auch nicht im Postausgang....
was kann ich tun?
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Laska
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#6
01.04.2026, 07:55
Auch nicht in der E-Akte?
Was passiert, wenn du im "E-Mahnverfahren" unter "Neu" dort "Mahnbescheidsantrag" suchst? Im untersten Feld "Anträge, die bereits einmal übernommen wurden"... Wenn der Antrag dort nicht ist, musst du ihn leider neu machen, schätze ich.
Liebe Grüße

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schachterlteufel
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#7
01.04.2026, 08:40
hab grad nachgeschaut - der Antrag war unter gespeicherte Anträge - hab ihn dann in die selektierten Anträge übernommen und auf den grünen Haken geklickt...
zwei Seiten wurden ausgedruckt - wurde der Antrag schon versandt? Im Postausgang ist er nicht....
in der E-Akte ist er drin
muss ich noch was machen und wenn ja, was?

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Laska
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#8
01.04.2026, 08:52
Ahhh... das Problem haben wir auch immer wieder mal, dass der Antrag nicht in den Postausgang übergeben wird. Das System hat da wohl einen "Schluckauf" und RAM hat keine Lösung.
Also, vielleicht einmal aus RAM komplett abmelden und dann wieder neu anmelden. Sonst würde ich einen anderen Benutzer bitten, im E-Mahnverfahren zu versuchen, den Antrag nach beA zu übergeben.
Liebe Grüße

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schachterlteufel
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#9
01.04.2026, 12:04
dann bin ich ja froh, dass es nicht am Nutzer liegt
Ich habs jetz anders probiert - hab das Dokument in der E-Akte angeklickt und den E-Versand ausgewählt - jetzt ist es im Postausgang und ich versende es mal - mal schaue, was passiert
Herzlichen Dank, insbesondere @Laska