2 PfÜB für Unterhalt - zusätzliches FoKo wg Gesamtgläubigerschaft

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schachterlteufel
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#1

13.02.2026, 14:39

Hallo ans Forum,

ich vertrete zwei - volljährige - Unterhaltsberechtigte und habe für diese getrennte PfÜBs erstellt.

Jetzt geht es darum, dass ich - in einem Verfahren - vor dem Arbeitsgericht für beide ihre Ansprüche gegen den Arbeitgeber des Unterhaltspflichtigen geltend gemacht habe.

Die vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz entstandenen Kosten habe ich gem 788 durch das Amtsgericht festsetzen lassen, die Kosten für die zweite Instanz durch das Arbeitsgericht.

Jetzt teilt mir das Amtsgericht mit, dass die Gläubiger hinsichtlich der Gebühren, die vor dem Arbeitsgericht entstanden sind (1. und 2. Instanz) Gesamtgläubiger seien und ich deshalb für diese Gesamtgläubigerschaft eine gesondertes Forderungskonto erstellen soll... :augenreib :kopfkratz
wohlgemerkt - es sind eh schon für jedes Kind ein PfÜB...

wie soll das gehen???

Und: in den Fokos sind auch KFB´s aus der Zeit vor (und nach) der Volljährigkeit enthalten, als die Ansprüche noch einheitlich in einem Verfahren/PfÜB geltend gemacht wurden...
Was ist dann mit denen?
Die dadurch entstandenen Kosten habe ich bisher in jedes FoKo zu 1/2 aufgenommen....

Hattet ihr sowas schon mal und wie geht das???

:thx
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#2

16.02.2026, 08:33

schachterlteufel hat geschrieben:
13.02.2026, 14:39

Jetzt geht es darum, dass ich - in einem Verfahren - ...
Wenn man in EINEM Verfahren klagt gibt's natürlich auch nur Gesamt.
Ist zwar nicht ganz richtig aber 50/50 kann man theoretisch machen. Da es aber andererseits der identische DS ist kennt er ja die Sache und wird nicht doppelt zahlen
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schachterlteufel
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#3

16.02.2026, 08:51

das habe ich bisher immer gemacht und habe jetzt eben den Hinweis bekommen, dass für diese "Gesamtgläubigerschaft wohl ein eigenes Forderungskonto zu erstellen sei".... :kopfkratz
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#4

16.02.2026, 11:31

naja, laut Gesetz kann halt jeder die ganze Summe fordern bzw. der Schuldner an jeden leisten. Wie erwähnt weiss der DS das ja und wird nicht 2 Mal zahlen. Erfahrungsgemäß bringts wenig mit den RPFl zu diskutieren und ich mach das dann einfach
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schachterlteufel
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#5

16.02.2026, 15:21

das würde ich ja gerne, wenn ich wüsste, wie ich in den PfÜB-Antrag ein weiteres FoKo für die Gesamtgläubigerschaft reinbringe...

meine Alternative wäre, dass ich die ganze Summe in das eine FoKo reinnehme ...
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#6

17.02.2026, 09:51

Hm, und wenn du dir von einem Gläubiger ne Abtretung holst, dass er auf die Erstattung im KFB zugunsten seines Geschwisterkinds verzichtet? RAM kann vielleicht aber auch 2 Foko, bin aber zurzeit krank und nicht im Office, sodass ich nicht probieren kann :(
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schachterlteufel
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#7

17.02.2026, 11:29

Danke für den Tip!
Ich werde morgen mal mit dem Rechtspfleger telefonieren - der ist normalerweise recht vernünftig ;-)

Bei RAmicro war ich grad in der Hotline - die wusste keine Lösung für das Problem, außer noch ein zusätzliches Forderungskonto beizufügen als Anlage, das dann aber betragsmäßig nicht im Hauptkonto und damit auch nicht in der Gesamtforderung erscheint... und das kann nicht der Sinn sein.
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