ich vertrete zwei - volljährige - Unterhaltsberechtigte und habe für diese getrennte PfÜBs erstellt.
Jetzt geht es darum, dass ich - in einem Verfahren - vor dem Arbeitsgericht für beide ihre Ansprüche gegen den Arbeitgeber des Unterhaltspflichtigen geltend gemacht habe.
Die vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz entstandenen Kosten habe ich gem 788 durch das Amtsgericht festsetzen lassen, die Kosten für die zweite Instanz durch das Arbeitsgericht.
Jetzt teilt mir das Amtsgericht mit, dass die Gläubiger hinsichtlich der Gebühren, die vor dem Arbeitsgericht entstanden sind (1. und 2. Instanz) Gesamtgläubiger seien und ich deshalb für diese Gesamtgläubigerschaft eine gesondertes Forderungskonto erstellen soll...
wohlgemerkt - es sind eh schon für jedes Kind ein PfÜB...
wie soll das gehen???
Und: in den Fokos sind auch KFB´s aus der Zeit vor (und nach) der Volljährigkeit enthalten, als die Ansprüche noch einheitlich in einem Verfahren/PfÜB geltend gemacht wurden...
Was ist dann mit denen?
Die dadurch entstandenen Kosten habe ich bisher in jedes FoKo zu 1/2 aufgenommen....
Hattet ihr sowas schon mal und wie geht das???


