Festsetzung bereits entstandener Vollstreckungskosten

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schachterlteufel
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#1

02.10.2025, 12:28

Hallo ans Forum,

ich habe mich entschieden, die bisher aufgelaufenen Vollstreckungskosten (Gerichtsvollzieher und Co) in einem Langzeit-Mandat festsetzen zu lassen.

Jetzt stehe ich allerdings auf dem Schlauch beim Programm...

eigentlich sollte es möglich sein, dass ich aus dem FoKo die Vollstreckungskosten auswähle und diese dann übernommen werden ... ich finde nicht, wie das geht...

Danke!!!!
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paralegal6
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#2

13.10.2025, 11:12

ich mache einfach einen normalen Antragsschriftsatz und füge die Belege entsprechend bei
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