Ich rätsele hier herum und hoffe, mir kann jemand helfen.
Ich habe über RA-Micro einen MB erstellt und versendet. Er ist am 07.03.2024 erlassen worden.
Jetzt soll ich (da Gegner die angekündigte Zahlung nicht geleistet hat) VB beantragen. Das habe ich auch gemacht über den Menüpunkt "VB erstellen (Formular)". Ich habe die EDA-Datei jetzt in der E-Akte und kriege das Ding nicht aus, weil mit Rechtsklick über "senden an" der Unterpunkt bea-Postausgang nicht in der Liste auftaucht. Ich habe es auch über das Menü E-Mahnverfahren -> neu -> Vollstreckungsbescheidsantrag versucht aber die Maske zeige nur an, dass keine Akten gefunden werden, zu denen ein VB-Antrag gestellt werden kann.
Normalerweise macht meine Kollegin hier die komplette ZV, die ist aber im Urlaub. Kann jemand helfen?
VB erstellen und versenden
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Hm, ich mache das nicht über RAM. Kannst du die eda nicht im beA Browser hochladen?
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Ich mache das über das E-Mahnverfahren >> Vollstreckungsbescheid.
Da du den MB-Antrag über RA-Micro gemacht hast, sind alle Daten schon drin... du musst lediglich das gerichtliche Az. eingeben.
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Liebe Grüße
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Ich befürchte halt, dass der Eingang des Mahngerichts, in dem mitgeteilt wurde, dass der MB am .... zugestellt wurde, nicht über RA-Micro - Mahnverfahren eingelesen wurde. Darum weiß das Programm nicht, dass hier ein VB zu erstellen ist und darum bekommst Du das nicht hin.
Dann bleibt leider nur der Weg über Online-Mahnantrag den VB zu erstellen.
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Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Es kommt auf den Ausbaugrad an, den ihr beim Mahngericht mit eurer Kennziffer habt. Dieser Grad der für euch hinterlegt ist bestimmt, was ihr alles machen könnt. Wir haben Ausbaugrad "127", der höchste mit dem ihr alles machen könnt. Nur der erlassende Mahnbescheid kommt dann per Post. Alles andere geht per beA.
Wenn ihr einen niedrigern Ausbaugrad 0 habt, geht zB nur MB Antrag via beA, andere Sachen nicht
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Ich hab keine Kennziffer und mache via browser alles mit beA
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Ja, das stimmt. Soweit hatte ich mich inzwischen auch schlaugelesen und beim nächsten Posteingang vom Mahngericht versucht, das einlesen zu lassen. Aber bei dem Menüpunkt neuer Posteingang wird nie was angezeigt, was eingelesen werden kann.Anahid hat geschrieben: ↑15.04.2024, 12:38Ich befürchte halt, dass der Eingang des Mahngerichts, in dem mitgeteilt wurde, dass der MB am .... zugestellt wurde, nicht über RA-Micro - Mahnverfahren eingelesen wurde. Darum weiß das Programm nicht, dass hier ein VB zu erstellen ist und darum bekommst Du das nicht hin.
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Ich verstehe nicht, was du meinst. Selbstverständlich reiche ich - egal über welchen Weg, also Online-Mahnverfahren oder RA-Micro - letztlich alles per beA beim Mahngericht ein.worldi hat geschrieben: ↑15.04.2024, 14:42Es kommt auf den Ausbaugrad an, den ihr beim Mahngericht mit eurer Kennziffer habt. Dieser Grad der für euch hinterlegt ist bestimmt, was ihr alles machen könnt. Wir haben Ausbaugrad "127", der höchste mit dem ihr alles machen könnt. Nur der erlassende Mahnbescheid kommt dann per Post. Alles andere geht per beA.
Wenn ihr einen niedrigern Ausbaugrad 0 habt, geht zB nur MB Antrag via beA, andere Sachen nicht
Wer / was bestimmt denn, welchen Ausbaugrad eine Kanzlei bekommt?
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Nein, eben nicht.
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