Räumungs- u. ZV-Auftrag mit Formular?

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Rehlein39
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#1

01.06.2023, 09:44

Hallo an Alle,

irgendwie bin ich völlig verwirrt: Uns liegt ein Anerkenntnisurteil vor, wonach der Schuldner zur Räumung der Wohnung und Zahlung rückständiger Mieten verurteilt wurde. Gezahlt hat er nicht und auch nicht geräumt. Jetzt soll ich Räumungs- und Vollstreckungauftrag erteilen.

Wenn ich das entsprechend im RA-Micro angebe (bei ZV-Maßnahmen) gibt er mir den Auftrag in Schriftsatzform vor... ich verstehe das nicht. Ich gehe davon aus, dass man die vorgeschriebenen Formulare für die ZV nutzen muss und habe jetzt gelesen, bei gleichzeitigem Räumungsauftrag muss im Modul O der Räumungsauftrag stehen.

Was denn jetzt? Ist das Modul "Räumungs- und ZV-Auftrag" in RA-Micro falsch?

Kann jemand helfen?
Oliverreinhardt2
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#2

01.06.2023, 10:03

Hallo,

der Räumauftrag ist in RA-Micro in einem anderen ZV-Modul hinterlegt.
Auszuwählen wäre der Vordruck: "Räumungsauftrag".
Der Räumungs-ZV-Auftrag erfolgt nicht über die verbindlichen Formulare.
Gruß
Oli
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#3

01.06.2023, 10:17

Hallo Oli,
Also kann ich das Modul in RA-Micro nutzen, richtig? Ich frag nur so eindringlich, weil ich hier im Forum mal gelesen habe, dass jemand damit Probleme hatte und dann das vorgeschriebene Formular nutzen musste...
Aber wenn Du Dir ganz sicher bist, nutze ich natürlich das RA-Micro-Modul, Danke schon mal für Deine Antwort
Oliverreinhardt2
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#4

01.06.2023, 10:20

Wie gesagt, du kannst einen Textbaustein auswählen, wo du die Räumung bei dem GVZ beauftragst. Welches Modul dies ist, kann ich dir gerade net sagen, da ich erst heute Nachmittag wieder an RA-Micro sitze.

Thread FoReNo
Gruß
Oli
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#5

01.06.2023, 10:34

Ja, dieses Modul meinte ich ja und den alten Thread hatte ich auch gefunden...aber zwischenzeitlich gibts ja zwingend vorgeschriebene Formulare. Bin mir halt nur nicht sicher, ob diese auch bei gleichzeitiger Räumung und Vollstreckung genutzt werden müssen..
Oliverreinhardt2
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#6

01.06.2023, 10:48

Rehlein39 hat geschrieben:
01.06.2023, 10:34
Bin mir halt nur nicht sicher, ob diese auch bei gleichzeitiger Räumung und Vollstreckung genutzt werden müssen..
Einfach mal bei dem zuständigen GVZ anrufen und nachfragen, hilft mir auch manchmal, wenn ich es im Vorfeld wissen möchte. 8)
Gruß
Oli
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paralegal6
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#7

01.06.2023, 11:03

Welche Räumung willst du denn überhaupt? Komplett / Berliner. Räumung ist im ZV Auftrag nicht so drin... Räumungsantrag ist auch nicht formgebunden.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 45735.html
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paralegal6
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#8

01.06.2023, 11:16

Rehlein39 hat geschrieben:
01.06.2023, 10:34
...aber zwischenzeitlich gibts ja zwingend vorgeschriebene Formulare.
Stimmt so nicht.
Formulare für Geldforderung gibt es schon ewig. Da hat sich nichts geändert. Andere ZV Maßnahmen wurden und werden mittels Schriftsatz beantragt. Im Formular unter weitere Anträge und dann Reihenfolge angeben. Buchstaben weiss ich grad nicht, bin nicht im Office
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jenniver
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#9

01.06.2023, 11:26

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Rehlein39
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#10

02.06.2023, 10:29

Danke an Alle!
Der Link von jenniver passt genau auf unsere Sache, da wir rückständige Mieten und die Räumung der Wohnung im Anerkenntnisurteil haben....jetzt weiß ich, wie's geht.
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