Arbeitsgerichtlichen Mahnbescheidsantrag per beA aus RA-Micro senden

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Sanya
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#1

15.12.2021, 17:53

Hallo!

Weiß jemand, wie ich einen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheidsantrag aus RA-Micro per beA versende?

Wir machen fast nie Mahnbescheide, also weiß ich nicht mal, wie man einen zivilrechtlichen Mahnbescheidsantrag aus RA-Micro per beA sendet. Ich bin also für jeden Hinweis dankbar!

:thx
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Anahid
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#2

21.12.2021, 16:55

Soweit ich weiß, gibt es noch gar keine elektronischen Mahnbescheide im Arbeitsrecht, sondern da müssen bislang noch die Formulare genutzt werden. :ka Aber ich lass mich gerne eines besseren belehren. Wir klagen hier sofort, was nicht langsamer ist als ein Mahnverfahren.
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jojo
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#3

22.12.2021, 09:03

Tja, das Mahnverfahren ist bei einigen Arbeitsgerichten schon elektronisch:

Dazu ist es jedoch erforderlich, den maschinell ausgefüllten Papiervordrucksatz einzureichen, der als Nebenakte geführt wird.

Wir geben alles ein, scannen die Unterlagen, ich signiere die und ausgeführt wird dann auf Papier.

Warum ? Damit alle Akten elektronisch geführt werden. Macht es Sinn ? Für den, der sagt, wir sind vollständig umgestellt schon, ansonsten viel Zeit und Mühe und somit Steuergelder für nix.

Aber das ist nicht Thema.

Ich würde es im übrigen machen wie Anahid.
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Sanya
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#4

22.12.2021, 09:26

Hallo und danke für die Antworten!

Ich verstehe das leider noch nicht so ganz. Wie meinst Du das jojo: "Wir geben alles ein, scannen die Unterlagen, ich signiere die und ausgeführt wird dann auf Papier."

Ich kann doch einen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheidsantrag in RA-Micro erstellen. Und dann? Ich habe letztens zur Probe einen arbeitsgerichtlichen MB im RA-Micro erstellt und dann gedruckt. Da wurden dann aber nur die von mir gemachten Angaben gedruckt, nicht aber das Formular "drumrum". Heißt das, ich muss echt einen Vordruck kaufen und auf den drucken? Ernsthaft? Und dann wie bei Gericht einreichen? Gescannt als Anlage per beA oder so richtig altmodisch per Post? Sorry, ich kanns echt grad nicht glauben, dass das so komliziert sein soll....
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#5

22.12.2021, 11:12

Doch ist es. Du bist als RA verpflichtet den MB mit einer Software auszufüllen, und Du bist aber auch verpflichtet, die Papierformulare zu benutzen (also dort reinzudrucken).

Ich verstehe wirklich die RAe nicht, die trotz dieser ganzen Hürden weiterhin an dem Verfahren festhalten, wohl wissend dass eine Klage genauso schnell zum Erfolg führt.
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#6

28.12.2021, 15:53

Wir machen auch nie MB im Arbeitsrecht. Dort darf man ja auch schon lange nichts in Papierform mehr einreichen
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Sanya
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#7

11.01.2022, 08:56

Vielen Dank euch!
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#8

12.01.2022, 16:31

Wie AB: Du reichst das ganze als Papiervordruck mit dem altmodischen Postboten ein.

Wir scannen und tun dann ganz viel, letztendlich bleibt es beim Papierverfahren.

Und ich würde eine Klage einreichen und gut ist.
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#9

18.03.2022, 12:46

Ihr Lieben! Danke für eure Antworten. Letztlich war der MB-Antrag dann doch nicht notwendig. Puh!

Ich fand es auch viel sinnvoller zu klagen, aber dann hätte mein Chef ja die Arbeit damit gehabt und nicht das Sekretariat....
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#10

31.03.2022, 14:58

Wir hatten den "Spaß" kürzlich auch und haben ein ausfüllbares .pdf gefunden.
Am PC ausfüllen und per beA einreichen hat am hiesigen Gericht funktioniert. Es wurde zwar Widerspruch erhoben, aber fürs nächste Mal (in einem Jahr oder so :lolaway) sind wir dann schneller.
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