Storno vs. Korrekturrechnung

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Ryutsun
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#1

14.08.2020, 09:02

Moin,

bin Azubi im 2. Lehrjahr, hab keine Refa die mich anlernt und so ist es für mich umso mehr learning by doing.
Bin steuerrechtlich halt 0 fit, also kann ich immer nur alles abnicken, wenn eine Anwältin mir sagt, dass wir dies und jenes machen müssen, weil das steuerrechtlich so gehandhabt werden muss.

Folgende Frage:
(falsche) Rechnung wurde erstellt und auf diese auch gezahlt.
Rechnung habe ich dann storniert und unsere Buchhaltung um Rückbuchung gebeten.
Neue Rechnung erstellt und auf diese wurde nun auch gezahlt (eigl. irrelevant)

Nun meinte meine Anwältin, dass wir eine Gutschrift brauchen, ich glaube wegen der Rechnungsnummer, die dann ausgegeben wird dafür? Jedenfalls habe ich hier mal im Forum gelesen, dass es auch Verwirrung darüber gab, ob nun Storno oder Gutschrift und dass man auch bei einem Storno eine Nummer bekommt, diese dann auch im Rechnungsordner einsehen kann. Allerdings steht dann dort auch, dass dieser Beleg kein Rechnungsdokument gem. vergütungs- und oder steuerrechtlicher Formvorschriften ist.

Also würde ich nun den Storno über die "Fibu buchen" via Korrekturbuchung rausnehmen und dann über die Korrekturrechnung eine Gutschrift über die Gesamtsumme erstellen. Wäre das korrekt oder kann man irgendwie doch mit dem Storno so arbeiten, dass es steuerrechtlich korrekt wäre?
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Anahid
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#2

14.08.2020, 12:26

Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten erteile ich in der Regel keine Gutschrift, sondern arbeite mit dem Storno, wobei dann unter der Rechnung z.B. steht:

Im Zuge der Rechnungserstellung wurde(n) folgende vereinnahmte Teil-/Vorschussrechnung(en) verrechnet:
Rg-Nr. 1400331 vom 19.08.2014 über 562,16 € Nettobetrag 472,40 € zzgl. 19% USt 89,76 €

Dann ist nach Aussage unseres Steuerberaters die Stornobuchung ausreichend.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

14.08.2020, 13:04

Okay, also quasi nen normalen Storno und dann bearbeitest du die den Text der Ursprungsrechnung ergänzend mit dem angeführten Text der Verrechnung, oder wie?

In meinem Fall sind es glaube ich meist Vorsteuerabzusberechtigte, da es sich oft um Insolvenzverfahren handelt. In dem Fall wäre dann die Gutschrift vorzuziehen?

Danke schonmal für die Antwort.

Ich habs jetzt über Umwege gemacht, da man ein Gebührenstorno über die Fibu Korrektur nicht rückgängig bekommt. Ich habe dann auf die neue, richtige Rechnung eine Gutschrift von 0,01 € erteilt, im Text jedoch auf die richtige Rechnungsnummer und den richtigen Betrag verwiesen, sodass ich jetzt, nachdem die richtige Rechnung ja auch schon bezahlt und eingebucht wurde, 1 Cent im Aktenkonto drüber bin. Den soll ich dann im Nachhinein irgendwann beim Ablegen ausbuchen.
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#4

14.08.2020, 13:28

Der Text steht eigentlich automatisch drunter, wenn man in der Rechnung eine Vorschussrechnung verrechnet. Grundsätzlich würde das auch bei Vorsteuerabzugsberechtigten ausreichen. Ich habe aber vereinzelt Mandanten, die lieber eine Gutschrift und eine neue Rechnung erhalten möchten. Darum mache ich das bei Vorsteuerabzugsberechtigten jetzt grundsätzlich so.
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#5

29.10.2020, 20:42

Hallo zusammen, nach langer Pause melde ich mich mal wieder.
Ich bin nun mittlerweile 0,5 Jahre in der Kanzlei angestellt und blicke immer noch nicht richtig durch mit diesem Programm.

Ich habe wie immer - wenn ich mich melde - ein Problem
Ich muss mich mit dem Programm allein auseinandersetzen und komme nicht klar.

Meine Frage ist: Wie kann ich mein(e) Aktenkonto(s) ausgleichen, oder auf "0" setzen, dass diese Akten beruhigt abgelegt oder archiviert werden können?

Ich habe mit der Problematik vor einer Woche angefangen und steh immer noch bei 0, da ich Angst habe etwas falsch zu machen.

Ich nenne euch ein Beispiele:
Fall 1: Habe Rechnung erstellt in Höhe von 500 € an RSV.
RSV zahlt nur 300 € der Rest ist Selbstbeteiligung, muss der Mandant zahlen, versteh ich
habe auf dem Aktenkonto -200 €
Mein Chef sagt, er verzichtet auf die 200 € vom Mandanten,weil der Mandant eh kein Geld hat oder nicht viel, versteh ich nicht.
Habe die Rechnung mit der Einzahlung überprüft, sonst stimmt alles.

Wie bekomme ich die -200 € auf 0? Bin ja nicht doof, klar gegenbuchen also +200 € aber wohin? Es ist ja kein Geld geflossen, also kann ich Bank oder
Kasse nicht ansprechen, hm oder Umbuchen, das habe ich schön oft gelesen, aber wie? Aus der Akte raus- und dann, wohin?
Ich kann natürlich auch die Rechnung korrigieren oder stornieren und neu erstellen, somit wäre der Betrag im Aktenkonto kleiner, hm und auf "0".
Macht man es so, oder soll man es vielleicht anders machen? Gibt es ein Sammelkonto, wo sich offene Beträge aus den Akten darin ausgleichen ????

Oh man ich benötige dringend Hilfe! Und eine Schritt für Schritt Anleitung ich steh echt auf dem Schlauch:-(((((((Oder hat jemand eine Idee wo ich nachlesen kann bei dem Thema offene Posten ausgleichen.....Bitte gebt mit Tipps oder Tricks...

In meiner Kanzlei habe ich einen ganzen Arsch voll mit solchen Akten,die will sich mein Chef anschauen und dann will er sagen, wo was noch gemahnt werden soll (versteh ich) und wo es so bleiben soll (kann ich nicht verstehen)

Man man, was soll ich nur machen - mit Seminaren sieht es eher schlecht aus, da mein Chef ein Geizhals ist, er sagt er gibt dafür kein Geld aus, es steht schließlich alles im Internet.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und mein Problem verständlich geschildert. Natürlich habe ich noch mehr offene Akten, dies war nur mal ein Beispiel.

Ic bitte höflich um Hilfe oder einen Rat.

Vielen Dank im Voraus
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mücki
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#6

03.11.2020, 08:26

Also ich mache das immer über Korrekturrechnung, glaube RAM bietet auch gar nichts anderes an. Dazu einfach Zahlung wie gewohnt einbuchen und dann den Rest dann mittels Korrekturrechnung gutschreiben. In Fällen wie dem von dir beschriebenen, mache ich das auch nur intern, sprich es geht nichts an den Mdt. oder die RSV raus, sondern nur in den Rechnungsordner.

Letztlich kommt es ja auch darauf an, ob ihr RAM als BH-Programm nutzt. Bei uns ist es bspw. so, dass eh alles über einen Steuerberater läuft, so dass es im Grunde egal ist, was ich im Programm buche um meine Aktenkonten oder OPO's glatt zu kriegen. Wenn man nur das Aktenkonto bucht, bleibt der offene Betrag in der OP-Liste.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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