Rechnung - Gutschrift - Zahlung ... oder umgekehrt?

In diesen Bereich gehören alle Themen, die Handhabung, Technik oder Benutzung von RA-Micro betreffen.
Antworten
Dukatesse
Forenfachkraft
Beiträge: 126
Registriert: 26.08.2013, 09:58
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

28.01.2016, 11:09

Hallo, ich habe hier eine etwas ungewöhnliche Situation und weiß gerade nicht, wie ich sie meistern soll:

Wir waren für Mandanten außergerichtlich tätig. Da er uns sagte, dass es zwischen ihm und seinem Subunternehmer eine interne Absprache gibt, dass letzterer die Rechnung begleichen soll, haben wir die Rechnung auf seinen Namen ausgestellt. Der Subunternehmer hat aber nicht gezahlt. Nun hat unser Mandant, dem das Ganze sichtlich unangenehm ist, uns den Rechnungsbetrag überwiesen (gestern eingegangen), bittet aber noch darum, die Rechnungen für ihn auszustellen.

Den Zahlungseingang habe ich noch nicht in RA Micro gebucht, weil ich erst mal Euch fragen wollte:

Buche ich jetzt den Zahlungseingang auf die bestehende Rechnung, storniere diese sodann und erstelle für den Subunternehmer eine Gutschrift und stelle dann eine neue Rechnung an den Mandanten?

Oder erst Storno + Gutschrift, dann Rechnung erstellen, dann darauf den Zahlungseingang buchen...

???
Benutzeravatar
Dany1981
die dunkle Fee
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 11547
Registriert: 02.02.2012, 10:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Niederbayern an der A92

#2

28.01.2016, 14:01

Huhu,

ich würds jetzt auch so machen wie du als letztes geschrieben hast. Also erst Gutschriftrechnung, dann die neue Rechnung auf euren Mandanten. Danach buchen.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
suzette
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 449
Registriert: 24.02.2011, 19:48
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

28.01.2016, 14:02

Ich denke, das ist egal. Hauptsache, dass Aktenkonto steht am Ende auf Null.

Wenn der Mandant erst angerufen hätte, nachdem die Zahlung schon verbucht war, hättest du ja gar keine Wahl.

Du musst dann höchstens nochmal in die OP-Liste gucken, ob die erste Rechnung dann nicht noch als offen markiert ist.
Dukatesse
Forenfachkraft
Beiträge: 126
Registriert: 26.08.2013, 09:58
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#4

29.01.2016, 13:16

Ich habe jetzt die zweite Variante genommen und es hat (jedenfalls technisch) funktioniert.

Leider habe ich dabei einen Fehler gemacht und habe jetzt folgendes Problem (passt zwar nicht mehr zur Überschrift, aber ich dachte, ich schreib es hier gleich mit rein):

Habe also Gutschrift erstellt. Bei der Erstellung der neuen Rechnung habe ich einen Fehler gemacht (Anrechnung vergessen). Die Rechnung wurde aber schon eingebucht. Dann habe ich über Alt Gr+y und dann Gebührensollstellung den Betrag ausgeglichen und danach eine neue Rechnung (dieses mal richtig) erstellt und diese wurde auch an den Mandanten geschickt.

Problem: Mein Aktenkonto ist zwar ausgeglichen. Aber die falsche Rechnung habe ich noch immer als offenen Posten drin. Wie krieg ich das wieder raus?
suzette
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 449
Registriert: 24.02.2011, 19:48
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#5

29.01.2016, 13:20

Du kannst in der OP-Liste den offenen Betrag (rot) anklicken und dann einfach 0,00 reinschreiben.
Antworten