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Auslagen uneinbringlich
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Wie würdest Du es dann verbuchen? Auslagen wieder manuell einzutragen, die bereits abgeschrieben sind, ist mit Sicherheit auch nicht der richtige Weg. ![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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Es wäre mit entsprechendem Vermerk das Abschreibungskonto anzubuchen, da die Abschreibung, die ja ein Steuervorteil ist, hinfällig ist. Entsprechendes ist dann natürlich auch dem Steuerberater/Finanzamt mitzuteilen. Die Folgen, wenn man das nicht macht, muß ich sicher nicht erklären.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Blick grad nicht durch. Das Abschreibungskonto ist uneinbringliche Barauslagen. Aber das buche ich doch durch die Umbuchung an. ![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
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@Soenny: wie buche ich denn so einen Vermerk an? im Buchungstext?Soenny hat geschrieben:Es wäre mit entsprechendem Vermerk das Abschreibungskonto anzubuchen, da die Abschreibung, die ja ein Steuervorteil ist, hinfällig ist. Entsprechendes ist dann natürlich auch dem Steuerberater/Finanzamt mitzuteilen. Die Folgen, wenn man das nicht macht, muß ich sicher nicht erklären.
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Einfach den Buchungstext klar formulieren. Ich mache mir einen Vermerk zu der Sache und einen Ausdruck vom Aktenkonto und hefte das in einen extra Ordner, für den Fall, daß mal einer fragt und ich das dann noch nachvollziehen kann.
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