Pfändung der Mietkaution

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Steffimaus10
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#1

29.06.2015, 15:14

Hallöchen zusammen,

erst einmal vielen Dank für die herzliche Aufnahme hier.

Ich habe bezüglich der Zwangsvollstreckung im RA-Micro mal eine Frage.

Ich soll eine Mietkaution bei einem Drittschuldner (Privatmann) pfänden. Wie mache ich das in RA-Micro. Diese PfüB-Teile sind ja nun fest vorgeschrieben. Wie mach ich dem GV begreiflich dass ich Mietkaution pfände. Hab nichts gefunden wo ich das eingeben könnte.

Danke für eure Hilfe.

LG

Steffi
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Liesel
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#2

29.06.2015, 15:34

Anspruch G
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grommelie
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#3

29.06.2015, 15:35

Du musst einen PfüB beantragen und dort Deinen Anspruch unter Ziffer G (also die Mietkaution) benennen.
Steffimaus10
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#4

29.06.2015, 15:39

Ich kann den aber irgendwie nicht bearbeiten. Wenn ich ihn in der Vorschau habe nachdem ich auf Entwurf speichern gegangen bin, dann zeigt er mir nur die erste Seite an und ich kann sonst nichts anklicken. Oder gibts da noch einen anderen Trick den Antrag zu bearbeiten?
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