Formulare für neue Zwangsvollstreckung ab 2013

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sternchen1981
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#31

09.01.2013, 10:55

Hallo Leute!

Ich hab folgendes Problem:

Wir arbeiten hier ohne Anwaltssoftware. ZV-Anträge, PfüBs etc. hab ich bis jetzt immer mittels "Soldan-Formularen" mit Schreibmaschine ausgefüllt. Ich weiß, ziemlich veraltet, aber es ist nunmal so, und wird sich auch in Zukunft nicht ändern...(wg. Software ist nichts geplant).

Der neue PfÜB-Antrag ist mir bekannt. Diesen werd ich in Zukunft auch anwenden.

Da sich bei den ZV-Antrag (noch) nichts geändert hat, hab ich jetzt Anfang des Jahres einen ZV-Auftrag so wie immer ausgefüllt und an den GV geschickt. Postwendend kam nun ein Fax vom GV mit den Anmerkungen zur ZV-Reform, welche Maßnahmen nunmehr möglich sind etc. Ich solle meinen Antrag konkretisieren...

So jetzt mein Anliegen: Gibt es schon einen (neuen) ZV-Auftrag, ähnlich dem PfÜB, den ich mir runterladen kann??

Eigentlich würde ich aber gerne die alten ZV-Vordrucke, die wir hier noch haben, aufbrauchen (hat ja auch alles Geld gekostet). Ich würde dann evtl. ein Beiblatt machen. Wie müsste ich ggf. dieses gestalten?

:thx scho mal im Voraus!
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katuscha
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#32

09.01.2013, 11:45

Hier gibt es einen Entwurf:

http://www.kanzleirechner.de/service/de ... eckung.htm" target="blank

unten unter Zeitplan: "vorraussichtlich 01.07.2013: vorgeschriebenes Formular für den Zwangsvollstreckungs-Auftrag"
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Tigerle
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#33

09.01.2013, 11:45

Ja es gibt einen Entwurf, den kannst Du Dir runterladen und ausfüllen. Ist in den Beiträgen vorher auch bereits darauf hingewiesen worden.

hier klicken
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sternchen1981
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#34

09.01.2013, 11:55

:thx ihr beiden!!
Ich war mir eben nicht sicher, ob die schon verbindlich sind, bzw. ob ich die schon benutzen darf..

Aber meine alten Vordrucke werd ich wohl nicht mehr benutzen können :?
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tiko73

#35

09.01.2013, 17:37

Da sich die §§ der ZPO bezüglich der ZV geändert haben, kannst du nicht einfach die alten Formulare aufbrauchen. Es gibt neue §§ die in den Vordrucken gar nicht genannt sind, außerdem hat sich auch der zeitlich mögliche Ablauf der ZV geändert (VA bekommst du auch ohne Fruchtlosigkeitsbescheinigung schon zu Beginn der ZV wenn gewünscht u.a.).
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#36

11.01.2013, 10:31

Hallo, ich habe diesbgezüglich auch eine Frage.

Ist es zwingend erforderlich die Formulare zu benutzen oder kann man neue entsprechende Anträge in den alten Aufträgen ändern bzw. stellen? Wir haben bisher Kombiaufträge über das Advoware gestellt und würden uns gern die Arbeit mit dem Ausfüllen ersparen.
:pfeif
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#37

12.02.2013, 17:03

Sheridane hat geschrieben:Hallo zusammen

Weiß jemand, ob (und wenn ja, ab wann?) die neuen Formulare für die Zwangsvollstreckung ab 2013 im Programm hinterlegt werden? :?:

Oder wie macht Ihr das? Jedes Formular einzeln auszufüllen, ist ja ein enormer Aufwand. Hilfreich wäre es, wenn die wichtigsten Daten wie Name, Forderungsstand etc. bereits eingetragen wären ...

Freue mich auf Eure Antworten.

Herzliche Grüße
Manuela
Habe gerade das Update vom 10.02.2013 installiert - die PfÜb-Anträge sind drin.
Habe es aber noch nicht getestet, da Feierabend! 8)
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Sabbi
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#38

22.02.2013, 11:51

Habe eine Frage zum Pfüb:

Wollte gestern seit langem mal wieder eine Kontenpfändung machen.
Ra-Micro zeigt mir auch an, dass es diese Vordrucke gibt, ich konnte jedoch keine Briefdaten öffnen, sondern musste "oben bei den Registern" wechseln von "Pfüb (neues Formular) zu "Pfüb Text" und dann habe ich den alten Vordruck erhalten.
Habt ihr auch das Problem? Oder macht ihr über RA-Micro schon die neuen Pfübs?
Was mache ich denn falsch?
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sunny84
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#39

22.02.2013, 11:54

Du musst unten rechts auf "Ok" klicken. Dann geht ein Fenster mit dem Pfüb-Formular auf, wo du dich dann Seite für Seite durchklicken und ggf. noch was ändern/ergänzen/löschen kannst.
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Sabbi
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#40

22.02.2013, 12:41

OK, aber wenn man sonst auf "OK" und nicht auf Briefdatei klickt, wird das Dokument automatisch gedruckt, ohne, dass man vorher noch mal drüber gucken bzw. bearbeiten kann.

Finde es ein bissl verwirrend, dass ich sonst immer auf "Briefdatei" klicken muss, und jetzt hier auf "OK", was eigentlich ja den Direktdurck" zur Folge hat.
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