§ 58 Rechnung erstellen

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#1

03.09.2012, 21:51

Hallo,

wie erstelle ich mit RA-Micro am geschicktesten eine § 58 Rechnung? Ich muss ja eine Rechnung machen, wo ich vom Endbetrag den voraussichtl. von der Staatskasse zu tragenden Betrag abziehe. Ich stehe da gerade auf dem Schlauch.

LG
suzette
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#2

04.09.2012, 09:05

Was willst Du genau machen?

Die "Rechnung" ist eine PKH-Abrechnung und Du willst dort Beratungshilfe anrechnen oder einen PKH-Vorschuss?

Machst Du die PKH-Abrechnung über G25 KFA RVG oder G26 PKH-Formular?
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#3

04.09.2012, 09:38

Ich will keine PKH-Abrechnung, sondern eine nach § 58 Vorschussrechnung an die Mandantin, da PKH noch nicht bewilligt. Also Rechnung an Mdt abzüglich der voraussichtl. PKH-ERstattung.
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niva
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#4

04.09.2012, 09:46

Da machst du eine ganz vormale Vorschussrechnung, § 58 taucht erst in deiner PKH-Abrechnung gegenüber der Staatskasse auf und voraussichtliche PKH-Gebühren kommen da auch nicht rein, solange noch keine PKH bewilligt wurde, seit ihr im PKH-Bewilligungsverfahren und das ist ja eine andere Gebühr.
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