Abrechnung abzgl. Selbstbeteiligung

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#1

07.09.2010, 19:37

Hallöchen..

Ich hab hier grad noch eine Abrechnung kurz vor Feierabend und die würd ich heut gern noch fertig bekommen.. Es ist auch leider keiner mehr in der Kanzlei, den ich fragen könnte. Ich arbeite erst seit fast zwei Wochen mit RA-Micro und bin deshalb noch bisschen unbeholfen.

Und zwar rechne ich gerade gegenüber der RSV ab. An sich ist das auch kein Problem mit den Gebühren etc.
Nur ist mit dem Mandanten eine Selbstbeteiligung vereinbart. Wo gebe ich diese im Programm an, sodass diese ja nicht mit auf der Rechnung erscheint?

Wäre toll, wenn mir das jemand noch vor 20 Uhr mitteilen könnte. ;D

Schönen Abend noch.
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#2

07.09.2010, 19:44

Ich gebe das als "Gebührenguthaben" in der Rechnung an die RSV an und schreibe dann in das Feld "abzüglich Selbstbeteiligung Mandant". Zum Soll stelle ich nur den Betrag, den die RSV auch zahlen muß. Der MA bekommt dann die Rechnung über die SB, die ich auch ins Soll stelle.

Das ist allerdings nicht die feine englische Art, werden zumindest einige sagen, aber so kann ich direkt sehen, wer was noch zahlen muß.
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#3

07.09.2010, 19:50

Hmmm, ob ich das jetzt so auf die Schnelle verstehe, ist fraglich.^^

Kann ich das nicht sonst auch unter "Zwischensumme brutto" eintragen? Das wäre jetzt mein Einfall, aber ich weiß halt nicht, ob das so richtig ist...
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#4

07.09.2010, 19:54

Warum willst du das als Zwischensumme Brutto eintragen? Vor der Endsumme sind zwei Felder für Abzüge, da kannst du das eintragen, dann wird es abgezogen und du kannst links die Bezeichnung ändern.
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#5

07.09.2010, 19:57

Nicht als, sondern unter Zwischensumme brutto. Ich weiß nicht mehr, wie das vorher hieß. Hab es schon überschrieben.
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#6

07.09.2010, 20:02

Dann ist das eins von den beiden Eingabefeldern vor der Endsumme, dann ist doch ok ;)
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#7

07.09.2010, 21:09

Achso ok.^^

Gutti, hab das fertig gemacht und hoffe, dass das meinem Chef auch so entspricht.^^
:thx
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#8

07.09.2010, 21:10

JSanny hat geschrieben:Ich gebe das als "Gebührenguthaben" in der Rechnung an die RSV an und schreibe dann in das Feld "abzüglich Selbstbeteiligung Mandant". Zum Soll stelle ich nur den Betrag, den die RSV auch zahlen muß. Der MA bekommt dann die Rechnung über die SB, die ich auch ins Soll stelle.

Das ist allerdings nicht die feine englische Art, werden zumindest einige sagen, aber so kann ich direkt sehen, wer was noch zahlen muß.
Jepp, hier, ich! ;)

Gebetsmühlenmodus an:

Die RSV bekommt nicht die Originalrechnung, die RSV bekommt - wie alle anderen Erstattungspflichtigen auch - lediglich eine Kopie der auf den Mandanten ausgestellten Kostennote, da Empfänger der Kostennote immer und ausnahmslos der Auftraggeber ist. Und Auftraggeber ist nicht die RSV. Punkt.

Insofern kommt in die Rechnung auch nicht die SB rein. Ich schreibe im Begleitschreiben an die RSV rein, dass ich von denen nun gerne eine Zahlung in Höhe des Rechnungsbetrages abzüglich der SB in Höhe von x €, also insgesamt y € hätte. Dem Mandanten wiederum schicke ich das Original der Kostennote mit einem Begleitschreiben, dass der Großteil dieser Rechnung von seiner RSV getragen wird, er allerdings bitte noch die mit dieser vereinbarte SB iHv x € an uns löhnen soll.

Wenn nun einer von den beiden zahlt, sehe ich ja auch, was noch offen ist.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#9

07.09.2010, 21:16

OT an:

Deshalb hatte ich den Satz dazu geschrieben, ich dachte Dona taucht auf :mrgreen:

Tschuldigung und OT wieder aus ;)
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#10

07.09.2010, 21:23

Ich hätte das jetzt von allein aber auch wieJSanny gemacht. So ist mir das bisher auch nur bekannt.

Aber gut zu wissen, dass es eigentlich anders gehört. ;D
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