Scheidungsfolgenvereinbarung
Verfasst: 06.06.2020, 07:32
Hallo,
folgende Scheidungsfolgenvereinbarung soll abgerechnet werden:
F Alleineigentümerin der Immobilie im Wert von 400.000,00 €, monatlich. Einkommen 2.800,00€
M wurde nichts zugesagt, monatl. Einkommen 3.300,00€
Schulden für Immobilie wurden bisher zu 1/2 getilgt.
Restschuld 30.000,00€,- Verpflichtung zur weiteren gemeinsamen Schuldentilgung
Leben getrennt, Hausrat ist aufgeteilt
Rechtswahl
Zugewinngemeinsch. wird bewusst nicht aufgehoben, da F nicht über Immobilie allein verfügen soll
Gegens. Verzicht auf Versorgungsausgleich, Unterhalt und Zugewinn
Prozesskosten des Scheidungsverfahrens werden zu 1/2 Anteil getragen
Kinder bereits erwachsen
Mache das zum 1. Mal.
modifiziertes Reinvermögen § 100 I GNotKG
F 400.000,00€ - 15.000,00 €=385.000,00€
M 5.000,00€-15.000,00€= 2.500,00€ (Schuldenabzug nur bis zur Hälte des Vermögens) §36III GNotKG
385.000,00€+2.500,00€=387.500,00€
Wertermittlung:
116.250,00€ Rechtswahl §104I, 100 (30% v. mod. Reinvermögen.)
385.000,00€ Verzicht Zugewinn §100 I
5.000,00€ Verzicht Unterhalt §36 III
5.000,00€ Verzicht Versorgungsausgleich § 36III
15.000,00€ Schuldenübernahme je 1/2 §97III
526.250,00€ (§§35 I, 36III, 86 II, 97 III, 100 I, 104 I, )
0,2 nach 21100 KV
Da bei M kein Vermögen angegeben wurde aber Schulden, habe ich nach 36 III den Auffangwert genommen.
Verzicht. auf gegens. Zugewinn ist das so richtig? Bin mir nicht sicher ob 30% vom mod. Reinverm. oder nur mod. Reinvermögen von F oder von F und M.
Es ist ja keine Gütertrennung vereinbart worden. Verstehe ich den Streifzug RN 433a Punkt 2 da richtig, dass obwohl keine Gütertrennung vereinbart wurde, trotzdem der volle Wert von F, da nur der von F im Vertrag genannt wurde.
Für die Schuldenübernahme nur 1/2 nach RN 500 des Streifzugs, da je zu 1/2 getilgt wird.
Ich hatte die Schuldenübernahme erst gar nicht aufgeführt. Mein Chef hatte für die Schuldenübernahme dann die vollen 30.000,00€ angesetzt aber keinen §.
Prozesskosten werden nicht angesetzt, da Kostenübernahme zu je 1/2.
Das ist ja echt kompliziert.
Bitte helft mir.
folgende Scheidungsfolgenvereinbarung soll abgerechnet werden:
F Alleineigentümerin der Immobilie im Wert von 400.000,00 €, monatlich. Einkommen 2.800,00€
M wurde nichts zugesagt, monatl. Einkommen 3.300,00€
Schulden für Immobilie wurden bisher zu 1/2 getilgt.
Restschuld 30.000,00€,- Verpflichtung zur weiteren gemeinsamen Schuldentilgung
Leben getrennt, Hausrat ist aufgeteilt
Rechtswahl
Zugewinngemeinsch. wird bewusst nicht aufgehoben, da F nicht über Immobilie allein verfügen soll
Gegens. Verzicht auf Versorgungsausgleich, Unterhalt und Zugewinn
Prozesskosten des Scheidungsverfahrens werden zu 1/2 Anteil getragen
Kinder bereits erwachsen
Mache das zum 1. Mal.
modifiziertes Reinvermögen § 100 I GNotKG
F 400.000,00€ - 15.000,00 €=385.000,00€
M 5.000,00€-15.000,00€= 2.500,00€ (Schuldenabzug nur bis zur Hälte des Vermögens) §36III GNotKG
385.000,00€+2.500,00€=387.500,00€
Wertermittlung:
116.250,00€ Rechtswahl §104I, 100 (30% v. mod. Reinvermögen.)
385.000,00€ Verzicht Zugewinn §100 I
5.000,00€ Verzicht Unterhalt §36 III
5.000,00€ Verzicht Versorgungsausgleich § 36III
15.000,00€ Schuldenübernahme je 1/2 §97III
526.250,00€ (§§35 I, 36III, 86 II, 97 III, 100 I, 104 I, )
0,2 nach 21100 KV
Da bei M kein Vermögen angegeben wurde aber Schulden, habe ich nach 36 III den Auffangwert genommen.
Verzicht. auf gegens. Zugewinn ist das so richtig? Bin mir nicht sicher ob 30% vom mod. Reinverm. oder nur mod. Reinvermögen von F oder von F und M.
Es ist ja keine Gütertrennung vereinbart worden. Verstehe ich den Streifzug RN 433a Punkt 2 da richtig, dass obwohl keine Gütertrennung vereinbart wurde, trotzdem der volle Wert von F, da nur der von F im Vertrag genannt wurde.
Für die Schuldenübernahme nur 1/2 nach RN 500 des Streifzugs, da je zu 1/2 getilgt wird.
Ich hatte die Schuldenübernahme erst gar nicht aufgeführt. Mein Chef hatte für die Schuldenübernahme dann die vollen 30.000,00€ angesetzt aber keinen §.
Prozesskosten werden nicht angesetzt, da Kostenübernahme zu je 1/2.
Das ist ja echt kompliziert.
Bitte helft mir.