Neu im Notariat

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susann.reuter
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#1

06.04.2020, 07:25

Hallo Zusammen,

ich sitze hier im neuen Büro und habe keinen Plan, es stapeln sich die Urkunden, aber ich kann sie aufgrund meiner Unerfahrenheit nicht bearbeiten. Ich wurde als Rechtsanwaltsfachangestellte eingestellt und
soll jetzt im Notariat arbeiten .... wie blöd. Kann mir jemand helfen und mir diese Fragen beantworten, BITTE ... :wink1

Es geht hier um die Abwicklung von Patientenverfügungen/Vorsorgevollmacht/Testament/Pflichtteilsverzicht.

1. Patientenverfügung
- Das Original mit Beglaubigungsvermerk geht ohne die Kostenrechnung mit zu „binden“ an den Beteiligten mit Anschreiben und Kostenrechnung?
- Eine beglaubigte Fotokopie ohne Berechnung der Kosten für Ihre Urkundenrolle?
- Muss denn nicht in die Urkundensammlung für eine eventuelle Notarprüfung die Berechnung der Kosten beigefügt werden?
- Ist die Patientenverfügung irgendwo zu registrieren?

2. Vorsorgevollmacht
- Was ist mit den Kopien der Personalausweise, zur Urkundensammlung dazu?
- Original der Vorsorgevollmacht in Urkundensammlung und ist hier die Kostenrechnung beizufügen und mit zu „binden/nähen und wenn ja wie muss es richtig aussehen?
- Wer erhält Ausfertigungen oder beglaubigte Abschriften? Ist bei den Ausfertigungen die Berechnung der Notarkosten beizufügen bzw. mit zu „binden/nähen“?
- Dann habe ich in den Unterlagen von Frau Rosengarth eine E-Mail von Herrn Wigger aus Okt. 2019 gefunden, da ging es um das zentrale Vorsorgeregister und dass der Zugriff aus dem Notarnetz die Einbindung einer Register- und Notarnetzbox in das Netzwerk des Notars voraus setzt. Kann ich die Urkunde von hier aus nicht registrieren. Ich habe zwar Ihre Zugangsdaten hier vorliegen, aber es scheint nicht zu funktionieren.

3. Testament
- Hier habe ich noch keine Akte gefunden, an der ich mich orientieren kann, leider
- Original Testament, wenn es hinterlegt werden soll, wohin schicken? An das Original die Kostenrechnung „binden/nähen“?
- Testamente müssen doch bestimmt auch registriert werden im Testamentsregister? Kann ich das von hier aus tun und wenn ja, dann siehe zu obigen Ausführungen zur Registrierung?
- Was kommt in die Urkundensammlung, beglaubigte Abschrift und mit Kopie KoRe für eine eventuelle Notarprüfung?
- Die Beteiligten erhalten eine beglaubigte Abschrift?

4. Pflichtteilsverzicht
Eigentlich die gleichen Fragen wie oben:
Original in Urkundenrolle mit oder ohne KoRe?
Was bekommt jeder Beteiligte?
Ist die Urkunde irgendwo zu registrieren?
Gebühren?


Liebe Grüße und bleibt alle gesund. LG Susann
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-Leni-
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#2

07.04.2020, 15:38

Hallo liebe Susann :wink1
ich möchte nicht mit dir tauschen, du Arme. Bist du ganz alleine im Notariat? Ich kann dir nur das sagen, wie wir es bei uns handhaben, das ist keine Blaupause für alle anderen Notarbüros:

1. Patientenverfügung
- Das Original mit Beglaubigungsvermerk geht ohne die Kostenrechnung mit zu „binden“ an den Beteiligten mit Anschreiben und Kostenrechnung? ja
- Eine beglaubigte Fotokopie ohne Berechnung der Kosten für Ihre Urkundenrolle? ja
- Muss denn nicht in die Urkundensammlung für eine eventuelle Notarprüfung die Berechnung der Kosten beigefügt werden? Kann man machen, muss man aber nicht. Es hat sich bei Prüfungen als praktisch erwiesen, wenn eine Rechnungskopie an der Urkunde hängt, aber die Akte muss so oder so rausgesucht werden. Weiterer Nachteil: Urkunden werden ja nicht vernichtet, Rechnungen schon üblicherweise. Stichwort Aufbewahrungsfristen
- Ist die Patientenverfügung irgendwo zu registrieren? Nein, wenn nichts dazu gesagt ist, musst du diese nicht registrieren. Es besteht die Möglichkeit, genau wie bei Vorsorgevollmachten, diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen, allerdings nur auf ausdrücklichen Wunsch der Beteiligten.

2. Vorsorgevollmacht
- Was ist mit den Kopien der Personalausweise, zur Urkundensammlung dazu? Nein, diese werden bei uns zentral digital abgelegt, nicht zur Urkunde und nicht zur Akte.
- Original der Vorsorgevollmacht in Urkundensammlung und ist hier die Kostenrechnung beizufügen und mit zu „binden/nähen und wenn ja wie muss es richtig aussehen? Wenn die Vollmacht eine Verhandlung ist, kommt das Original in die Urkundensammlung und begl. Kopien oder Abschriften an die Mandanten. Urkunden werden im oberen linken bereich geöst und dann mit Schnur verbunden. Das macht auch jedes Büro etwas anders. Ich kann dir hier keine "Empfehlung" geben.
- Wer erhält Ausfertigungen oder beglaubigte Abschriften? Ist bei den Ausfertigungen die Berechnung der Notarkosten beizufügen bzw. mit zu „binden/nähen“? Nein, die Rechnung wird nur einmal im Original fertig gemacht und an die Beteiligten geschickt mit dem Übersendungsschreiben. Rechnungen werden nicht an die Urkunden drangeheftet.
- Dann habe ich in den Unterlagen von Frau Rosengarth eine E-Mail von Herrn Wigger aus Okt. 2019 gefunden, da ging es um das zentrale Vorsorgeregister und dass der Zugriff aus dem Notarnetz die Einbindung einer Register- und Notarnetzbox in das Netzwerk des Notars voraus setzt. Kann ich die Urkunde von hier aus nicht registrieren. Ich habe zwar Ihre Zugangsdaten hier vorliegen, aber es scheint nicht zu funktionieren. Der Arbeitsplatz braucht einen Anschluss an die Registerbox. Hierzu wendest du dich am besten an den EDV-Betreuer.

3. Testament
- Hier habe ich noch keine Akte gefunden, an der ich mich orientieren kann, leider
- Original Testament, wenn es hinterlegt werden soll, wohin schicken? Registrierung im Zentralen Testamentsregister musst du machen! Hier brauchst du einen Anschluss an die Registerbox des Notars - wende dich an den System-Admin! Das Original-Testament muss im verschlossenen Umschlag (Spezialumschlag) an das Nachlassgericht geschickt werden. Die Vordrucke dafür generiert das Zentrale Testamentsregister elektronisch. Das kann man dann downloaden. Also unbedingt einen Zugang zur Registerbox einrichten! An das Original die Kostenrechnung „binden/nähen“? Nein, die Rechnung nur einfach an die Beteiligten.
- Testamente müssen doch bestimmt auch registriert werden im Testamentsregister? Kann ich das von hier aus tun und wenn ja, dann siehe zu obigen Ausführungen zur Registrierung? s.o.
- Was kommt in die Urkundensammlung, beglaubigte Abschrift und mit Kopie KoRe für eine eventuelle Notarprüfung? Beglaubigte Abschrift mit Vermerkblatt, dass das Original beim Nachlassgericht in ... in die amtliche Verwahrung gegeben wurde und soundsoviel beglaubigte Abschriften für die Mandanten ... erstellt wurden. Bei der Kostenrechnung s.o.
- Die Beteiligten erhalten eine beglaubigte Abschrift? ja, beglaubigte Abschrift oder begl. Kopie

4. Pflichtteilsverzicht
Eigentlich die gleichen Fragen wie oben:
Original in Urkundenrolle mit oder ohne KoRe? s.o. Original kommt in die Urkundensammlung
Was bekommt jeder Beteiligte? begl. Kopien bzw. Abschirften.
Ist die Urkunde irgendwo zu registrieren? Nein. Merke: Registrierung im Zentralen Testamentsregister nur für Urkunden, die die Erbfolge ändern. Pflichtteilsverzicht ändert nichts an der Erbfolge. Anders z.B. Ehevertrag mit Gütertrennung.
Gebühren? 2,0 nach 21100 nach dem Wert des Pflichtteilsverzichts
-Leni-

„Was die Franzosen Contenance nennen, Haltung und Harmonie im äußern Betragen, Gleichmütigkeit, Vermeidung alles Ungestüms, aller leidenschaftlichen Ausbrüche und Übereilungen, dessen sollte sich vorzüglich ein Mensch von lebhaftem Temperamente befleißigen.“

Adolph Freiherr Knigge: Über den Umgang mit Menschen, Fünfte Auflage, 1808[3]
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