Gericht erinnern

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Hilfereno
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#1

01.11.2019, 11:07

Hey ihr,

ich muss das Gericht erinnern, weil die bisher auf unseren KFA vom 27. Mai 2019 reagiert haben.

Wir haben dafür keine Vorlage und mein Chef ist leider immer so genau..

Habt ihr da was nettes als Vorlage?

Ich hatte da im Internet was gefunden aber das klingt zu geschwollen....

irgendwie :

.... nehmen wir Bezug auf unseren Kostenfestsetzungsantrag vom 27. Mai 2019. Eine Bearbeitung konnte bis heute nicht festgestellt werden, sodass wir hiermit höflich daran erinnern.... ?

Könnt ihr das schöner?


Danke :huepf
Feldhamster
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#2

01.11.2019, 11:55

"erinnern wir höflich an die Bearbeitung unseres Kfa vom 27.05.2019. Sollten Hinderungsgründe bestehen, bitten wir um Nachricht."
Hilfereno
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#3

01.11.2019, 11:59

Danke, hört sich schon mal besser an als meiner haha. Das sieht bei anderen immer so einfach aus.
Feldhamster
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#4

01.11.2019, 12:14

Nicht einfach - in über 20 Jahren in dem Beruf habe ich schon öfters das Gericht erinnern müssen. Irgendwann bist du dann auch soweit, dass dir solche Texte leichter fallen.

Speichere dir solche Texte als Muster ab und lege dir so eine Textsammlung zu. Erleichtert mir im Alltag die Arbeit.
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Isis90
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#5

06.11.2019, 11:39

Bevor wir an das Gericht schreiben rufen wir meistens erstmal an, hat auch schon oft gereicht, dass es dann dadurch "nach oben gewandert" ist.
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#6

06.11.2019, 11:41

Isis90 hat geschrieben:
06.11.2019, 11:39
Bevor wir an das Gericht schreiben rufen wir meistens erstmal an, hat auch schon oft gereicht, dass es dann dadurch "nach oben gewandert" ist.

Hihi, wenn ich mal versuche, ein Gericht zu erreichen ...... :motz :motz :motz
Meine Arbeitsplatz ist sicher. Niemand will ihn.
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icerose
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#7

06.11.2019, 13:37

ich schreib da immer (nach frühestens zwei Monaten) bloß:

"...wird um Mitteilung der Hinderungsgründe des Erlasses des mit Schreiben vom ... beantragten Kfb gebeten." In aller Regel erhält man binnen zwei Wochen den Kfb. :mrgreen:
Kaffeeschubse hat geschrieben:
06.11.2019, 11:41
Isis90 hat geschrieben:
06.11.2019, 11:39
Bevor wir an das Gericht schreiben rufen wir meistens erstmal an, hat auch schon oft gereicht, dass es dann dadurch "nach oben gewandert" ist.

Hihi, wenn ich mal versuche, ein Gericht zu erreichen ...... :motz :motz :motz
Für solche Sachen ruf ich gar nicht mehr an. :roll:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Manuel
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#8

07.11.2019, 11:37

icerose hat geschrieben:
06.11.2019, 13:37
ich schreib da immer (nach frühestens zwei Monaten) bloß:

"...wird um Mitteilung der Hinderungsgründe des Erlasses des mit Schreiben vom ... beantragten Kfb gebeten." In aller Regel erhält man binnen zwei Wochen den Kfb. :mrgreen:
Kaffeeschubse hat geschrieben:
06.11.2019, 11:41
Isis90 hat geschrieben:
06.11.2019, 11:39
Bevor wir an das Gericht schreiben rufen wir meistens erstmal an, hat auch schon oft gereicht, dass es dann dadurch "nach oben gewandert" ist.

Hihi, wenn ich mal versuche, ein Gericht zu erreichen ...... :motz :motz :motz
Für solche Sachen ruf ich gar nicht mehr an. :roll:
Dito. Kurzes Fax (oder Bea) und man spart sich den Anruf. Die haben auch viel zu tun. ;)
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