Liebe Leute,
ich war zwar auf einem Seminar, aber leider ging es dort nur um die Theorie, nicht um die Praxis..
Daher hoffe ich, ihr könnt mir weiterhelfen. Wer bekommt bei einer Beglaubigung die Urschrift? Was behält der Notar?
Es handelt sich hier um eine Bietervollmacht für ein Zwangsversteigerungsverfahren..
Beglaubigung - wer bekommt Urschrift?
- Whoville
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 437
- Registriert: 09.07.2014, 15:51
- Beruf: Notarfachwirtin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: hoch im Norden
Wer den Entwurf macht, bekommt das Original, also bleibt euer Entwurf bei euch, bei einer U-Begl. ohne Entwurf reicht ja theoretisch ein Vermerkblatt für den Sammler aus.
Ausnahme ist die Erbausschlagung: da geht das Original ans Gericht.
Ausnahme ist die Erbausschlagung: da geht das Original ans Gericht.