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Beglaubigung - wer bekommt Urschrift?

Verfasst: 14.07.2016, 16:51
von Bellinda
Liebe Leute,

ich war zwar auf einem Seminar, aber leider ging es dort nur um die Theorie, nicht um die Praxis.. :sad:

Daher hoffe ich, ihr könnt mir weiterhelfen. Wer bekommt bei einer Beglaubigung die Urschrift? Was behält der Notar?

Es handelt sich hier um eine Bietervollmacht für ein Zwangsversteigerungsverfahren..

Re: Beglaubigung - wer bekommt Urschrift?

Verfasst: 14.07.2016, 17:43
von Whoville
Wer den Entwurf macht, bekommt das Original, also bleibt euer Entwurf bei euch, bei einer U-Begl. ohne Entwurf reicht ja theoretisch ein Vermerkblatt für den Sammler aus.
Ausnahme ist die Erbausschlagung: da geht das Original ans Gericht.