Beglaubigung - wer bekommt Urschrift?

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Bellinda
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#1

14.07.2016, 16:51

Liebe Leute,

ich war zwar auf einem Seminar, aber leider ging es dort nur um die Theorie, nicht um die Praxis.. :sad:

Daher hoffe ich, ihr könnt mir weiterhelfen. Wer bekommt bei einer Beglaubigung die Urschrift? Was behält der Notar?

Es handelt sich hier um eine Bietervollmacht für ein Zwangsversteigerungsverfahren..
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Whoville
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#2

14.07.2016, 17:43

Wer den Entwurf macht, bekommt das Original, also bleibt euer Entwurf bei euch, bei einer U-Begl. ohne Entwurf reicht ja theoretisch ein Vermerkblatt für den Sammler aus.
Ausnahme ist die Erbausschlagung: da geht das Original ans Gericht.
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