Schuldanerkenntnis Gesamtschuldner

Für Themen zur Ausbildung Notarfachangestellte / Notarfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Erdbeerliiiebe

#1

15.06.2016, 14:40

Hallo Ihr Lieben,

zu uns kamen 2 Personen einer GbR, die ihr Darlehen gekündigt haben. Restsumme beläuft sich auf 25.000,00 (gesamtschuldnerisch). Beide bekamen von der Bank einen Brief mit dem Auftrag, ein notarielles Schuldanerkenntnis zu unterschreiben.

Nach Auskunft der Bank sollten zwei separate Schuldanerkenntnisse über je 25.000,00 € gefertigt werden. Die Begründung ist, dass sie nicht mehr vollstrecken werden, als Ihnen zusteht.

Mein Gedanke ist, dass das ein Fehler wäre. Wenn wir zwei Urkunden haben und die jeweils über 25.000,00 € lauten, kann sich die Bank letztlich 50.000,00 € holen.

Wäre doch sinnvoller eine Urkunde zu machen mit beiden Personen und die geben gesamtschuldnerisch die Erklärung ab. Anschließend erteilen wir zwei vollstreckbare Ausfertigungen der Bank und sie kann somit parallel vollstrecken. Ich denke aber, dass wir so inhaltlich richtig sind. Was der Chef sagt, sollte ich nicht tippen....

Wie seht ihr das?

Viele Grüße :wink1
Antworten