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Bellinda
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#1

22.05.2016, 16:24

Hallo ihr Lieben,

ich bin zwar gelernte Reno, habe allerdings leider während meiner Ausbildung nur im Anwaltsbereicht gelernt. Jetzt ist mein Chef zum Notar ernannt worden und ich stehe vor der Hürde, mich darin einzuarbeiten :angst

Vielleicht könnt ihr mir bei folgenden Fragen helfen:

Was benötigt man auf jeden Fall bzw was ist die Grundausstattung?

Gibt es Seminare in Hamburg oder Schleswig-Holstein die zu empfehlen sind?

Welche Bücher können mir helfen? Ich dachte für den Anfang an das Buch von Farben der & Co..

Sonnigen Sonntag noch 8)
"Wer immer nur das tut, was er bereits kann - wird auch immer nur das bleiben, was er bereits ist" - Henry Ford. :huepf
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Whoville
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#2

23.05.2016, 09:53

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Bellinda
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#3

23.05.2016, 13:54

Das ist schon mal super, vielen Dank!! :thx
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#4

23.05.2016, 14:49

Gerne, eins hab ich aber noch vergessen - ausgerechnet das Buch, das immer auf meinem Schreibtisch liegt!

http://www.bildungsverlag1.de/reihe/Rec ... ero/7936HR

Hier sind die wichtigsten Auszüge aus den benötigten Gesetzen abgedruckt. Für mich ein wahrer Goldschatz! :-)
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#5

25.05.2016, 13:32

Vielen Dank! :P

Ich hab mir jetzt einen ersten Überblick verschafft. Wäre toll, wenn ihr die Liste ggfs. erweitern könntet.. :huepf

- Heftgarn
- Siegellack
- Farbgummisiegel, Lacksiegel
- Siegelpresse
- Siegelmehloblaten und Siegelsterne
- Stanzmaschine/Ösen
- Verwahrungs- und Massenbuch
- Urkundenrolle
- Urkundenkästen
- Testamentsumschläge

Stempel:

Unterschriftsbeglaubigung, "wörtliche Übereinstimmung wird beglaubigt..."

Kann mir hier vielleicht noch jemand helfen? :oops:
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#6

25.05.2016, 14:00

Die Liste sieht schon mal sehr gut aus! Hier noch ein paar Anmerkungen:
Kannst du die Bücher nicht über das Programm führen?
Hast du auch ein Gerät zum Schmelzen des Siegellacks bestellt?
Die Urkunden habe ich nicht im Kasten sondern im einen Leitz-Ordner abgeheftet. Die nehmen weniger Platz weg und es ist einfacher, wenn eine Urkunde herausgesucht werden muss.
Hast du die Registerbox bei der Bundesnotarkammer und die Karte für die Signatur schon bestellt? Wenn euer Programm keine XML-Struckturdateien herstellen kannst, brauchst du ein Programm, z. B. X-Notar.
Wir haben noch Stempel "vor der Unterschrift geändert/gestrichen/ergänzt".
Wollt ihr vielleicht auch farbiges Deckblatt oder einen Umschlag für eure Urkunden?
Pitt
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#7

25.05.2016, 14:09

Ich würde mal bei der Notarkammer, dem örtlichen Notarverein oder einem Händler für Kanzleibedarf nachfragen, ob die evtl. eine Art Checkliste für die Büro-Erstausstattung haben.
Was ich noch als praktische Helfer empfehlen kann:
- Faßbender - Notariatskunde (steht in sehr vielen Notariaten)
- Urkundenabwicklung von A - Z
Dann gibt es von Europa Lehrmittel zwei im Jahr 2016 veröffentlichte Bücher zum Grundstücksrecht/Grundstückskaufvertrag und zum Handels- und Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht. Diese Bücher werden als Lehrbücher für die Ausbildung zur Notarfachangestellten ausgewiesen. Dort werden die einzelne Begriffe und auch die einzelnen Schritte in der Urkundenabwicklung ausführlich erläutert.
Loumie
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#8

25.05.2016, 15:29

Hallo,

mal abgesehen von den Büchern, die Whoville bereits erwähnt hat, habe ich bei uns auf die Schnelle auch noch folgende gefunden:

http://www.beck-shop.de/waldner-gnotkg- ... &srchab=ff
https://shop.wolterskluwer.de/recht/ziv ... ariat.html
http://www.beck-shop.de/schoener-stoebe ... &srchab=ff

Für das Schmelzen des Siegellacks braucht man - je nach "Art" - nicht unbedingt ein Gerät. Wir nutzen hier ein normales Feuerzeug zum schmelzen.
Wir haben auch Urkundenumschläge, damit die Ausfertigungen oder begl. Kopien für die Beteiligten schöner aussehen.
Wirklich ans Herz legen würde ich ein Entöszange. Die hat mir schon oft den Tag gerettet. :pfeif
Info-Broschüren haben wir im Wartezimmer und im Eingangsbereich bzgl. Vorsorgevollmachten etc..

Stempel haben wir, mal abgesehen von denen, die RAe auch haben eigentlich nur zwei:
- Ausfertigung
- Vollstreckbare Ausfertigung

Den Stempel der U-Begl. haben wir auch, nutzen ihn aber nicht mehr. Empfehlen würde ich ihn nicht. Wir drucken das nur noch - sieht einfach besser aus.


Speziell für Grundbucheinsichten haben wir:
- einen Hefter, wo wir die ganzen Daten drin haben (Zugangsdaten, Informationen etc),
- einen Din A5 Hefter (Auflistung: Wann GB-Einsicht, welches GB-Blatt u. Nr., zugehörige Akte, wer den GB-Auszug geholt hat, ob GB-Geb. bereits v. Beteiligten bezahlt ist )
- einen Din A4 Hefter (Mitteilung an den Eigentümer, dass GB eingesehen wurde.) <- Das habe ich bisher nur mitbekommen, wenn ein Makler involviert war.


Da das Problem bei uns gerade aktuell ist, da wir auf der Suche nach einem neuen Drucker sind: Habt Ihr einen Drucker, der für Urkunden drucken auch geeignet ist? Ein gewöhnlicher Tintenstrahldrucker ist meines Wissens nach nicht dokumentenecht.
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#9

25.05.2016, 15:46

Loumie hat geschrieben:Für das Schmelzen des Siegellacks braucht man - je nach "Art" - nicht unbedingt ein Gerät. Wir nutzen hier ein normales Feuerzeug zum schmelzen.
Das habe ich in meiner Ausbildung auch so gemacht! :mrgreen:
Aus Brandschutzgründen ist das aber (eigentlich) verboten. Wenn da mal etwas passiert, zahlt das keine Versicherung!
Und mit einem Schnellsiegler ist es auch viel ordentlicher! ;)

Edit: Und den Beglaubigungs-Stempel brauchen wir schon hin und wieder für Zeugnisse, Ausweise etc.
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AnjaZ
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#10

26.05.2016, 08:50

Dann musst du natürlich auch eine Genealakte angelegen.

Ferner benötigt man die Bescheinigung der papiertechnischen Stiftung (PTS) in Heidenau, dass das Kopier- bzw. Druckergerät zur Herstellung von Urschriften von Urkunden geeignet ist, und zwar im Hinblick auf § 29 der Dienstordnung der Notare (DONot). Wir haben einen Drucker/Scanner/Kopierer von Kyocera und dazu auch die Bescheinigung von unserem Händler erhalten.

@Loumie:

Wenn ihr euch einen neuen Drucker anschafft und der alte eine Festplatte enthält, bittet beim Händler, der die alte Maschine zurück nimmt, um Hergabe Ihrer schriftlichen Bestätigung, dass die Daten auf der sich in der Maschine befindlichen Festplatte im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht wurden.
Gruß Anja
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