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Gründung einer GbR

Verfasst: 11.04.2006, 12:38
von stef
Hi ihrs,

ich stehe vor folgendem Problem, es wurde ein Vertrag über die Gründung einer GbR beurkundet, da diese auch notariell einen Kaufvertrag über ein Grundtstück abgeschlossen hat, so dass die GbR nicht formfrei gegründet werden konnte.

Ich habe nun nachgelesen, eine Anmeldung ans HR muss nicht erfolgen, nur wenn die GbR ein Handelsgewerbe betreibt. Dann verwandelt sich die GbR in eine OHG. Kann man davon ausgehen?

Muss eine Mitteilung an das FA bzw. IHK erfolgen?

Ansonsten würde ich den Kaufvertrag abwickeln und eine beglaubigte Abschrift des Gründungsvertrages beim Grundbuchamt mit einreichen. Alle Gesellschafter haben das Grundstück erworben.

Wie gehe ich also am besten vor...

LG,
Steffi

Verfasst: 11.04.2006, 16:01
von EFAndi1
Hi,

also eine automatische Umwandlung in eine OHG gibt es definitiv nicht. Die GbR sollte jedoch auf jeden Fall ins Gewerberegister eingetragen werden, da ja Handelsbetrieb.

Ist denn in dem Grundstückskaufvertrag irgendeine Auflassung oder so drin?

Habe grad mit meiner Chefin dein Problem besprochen, sie meint, dir können wir sicher helfen, aber sie braucht dazu die Angabe mit Auflassung etc....

Verfasst: 11.04.2006, 17:01
von stef
Anmeldung ans Gewerberegister erfolgt wie immer durch die Gesellschaft. Das machen wir von hieraus nicht.

Auflassung ist natürlich im Kaufvertrag vorhanden, ich hatte jetzt vor, die Eintragung zur Auflassungsvormerkung nebst beglaubigter Abschrift der Gesellschaftsgründung ans Grundbuchamt einzureichen.

Bin für jeden Hinweis dankbar.

Verfasst: 11.04.2006, 20:43
von cerreto
M.E. braucht der GbR-Vertrag dem Grundbuchamt nicht vorgelegt zu werden. An dem Kaufvertrag haben doch sicherlich alle GbR-Gesellschafter mitgewirkt und den Kaufgegenstand "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts" erworben. Das reicht aus, um im Grundbuch eingetragen zu werden. Lediglich, wenn Du im GbR-Vertrag die Vertretungsbefugnisse geregelt hättest und Vollmachten zur Einzelvertretung durch einen Gesellschafter enthalten wären, müßte zum Nachweis der Vertretungsmacht der GbR-Vertrag vorgelegt werden.

Die Gesellschafter werden im Grundbuch sämtlich einzeln mit ihren Namen eingetragen und als Berechtigungsverhältnis dann noch "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (sofern im Kaufvertrag enthalten dann noch: "unter der Bezeichnung XYZ GbR")".

Den GbR-Vertrag selbst muss man m.E. nirgendwo anzeigen (FA o. IHK).

Grüße
cerreto

Verfasst: 12.04.2006, 08:45
von stef
So ist es, eine Einzelvertretung besteht nicht, dies wurde ausdrücklich im Gesellschaftsvertrag verneint. Danke für die Hilfe. :)

Frage zur Abrechnung, die Bareinlage eines Gesellschafters ist 1.000,00 €, es sind drei Gesellschafter, darf ich 3.000,00 bei einer 20/10 Gebühr als Wert ansetzen?

Verfasst: 12.04.2006, 09:37
von cerreto
Ich gehe davon aus, dass erst die GbR gegründet und dann der KV abgeschlossen wurde. Wenn in den GbR-Vertrag keinerlei Erwerbs- oder Einbringungsverpflichtungen bzgl. des Grundbesitzes enthalten sind, sondern einfach nur jeder 1.000 EUR einbringt, würde ich auch als Wert 3.000 EUR nehmen.

Verfasst: 18.04.2006, 16:58
von stef
:thx