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Kosten Ehevertrag

Verfasst: 29.04.2015, 09:28
von Alara
Welche Gebühren entstehen bei einem Ehevertrag, Vermögenswert 5000,00 €. Vereinbarung Güterstand der Gütertrennung. DANKE.

Re: Kosten Ehevertrag

Verfasst: 29.04.2015, 12:56
von Martin Filzek
Eine 2,0-Gebühr KV 21100 im Mindestgebührenbetrag von 120 Euro (plus Dokumentenpauschale, Porto- und Telefonpauschale, Umsatzsteuer). Der Wert richtet sich nach § 100 I GNotKG, die Angabe eines bloßen "Vermögenswertes" von angeblich nur 5.000 Euro ist nicht ausreichend. Wie hoch ist der Aktivwert, wie hoch sind die Schulden jedes einzelnen Ehegatten oder Verlobten, von denen maximal 50 % abgezogen werden können?
Enthält die Urkunde außer dem Wechsel in Gütertrennung noch weitere Vereinbarungen wie gegenseitigen Erbverzicht oder Vereinbarungen zum Auisschluss Versorgungsausgleich wären diese gegenstandsverschieden und mit den jeweiligen Werten hinzuzurechnen.

Weshalb wurde die Frage in der Aujszubildenden-Rubrik eingestellt und nicht in GNotKG?

Re: Kosten Ehevertrag

Verfasst: 29.04.2015, 13:53
von Alara
Der Vermögenswert wurde in der Urkunde mit 5000,00 € erfasst, da kein Vermögen vorhandan und Überschuldung! Habe die Kostenberechnung wie im Beispiel berechnet und zusätzlich 30,00€ Registrierungsgeb. für ZTR

Re: Kosten Ehevertrag

Verfasst: 29.04.2015, 13:58
von Alara
Ich berechne grundsätzlich die Pauschale bei den Auslagen, wie berechnet ihr?