Anlagen zur Urkundensammlung

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Alara
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#1

28.04.2015, 19:52

Hallo zusammen,
wie macht Ihr das eigentlich mit den Anlagen zu einer Urkunde. Nimmt Ihr die Anlagen zur Urkundensammlung (werden diese zusammengebunden)? Unser Notar meint, dass in die Urkundensammlung lediglich die Urkunde mit Ausfertigungsvermerk und Kostenrechnung hingehört! Oder kommt es auf den Einzelfall an, falls ja, bei welchen Beurkundungen werden die Anlagen mit verbunden, bei welchen nicht?

Weitere Frage; Bei Übersendung einer begl. Fotokopie eines Erbscheinsantrages an den Beteiligten, werden da die Anlagen (Sterbeurkunde, Nachlassvermögensverzeichnis etc.) mitgebunden und übersandt oder nur die begl. Fotokopie (gebunden) + Anschreiben und Kostenrechnung? Bin Neueinsteiger!!

DANKE
Jupp03/11

#2

28.04.2015, 20:01

Es kommen nur als Anlagen zur Urkunde, die Bestandteil derselben sind. Dazu gehören kaum Sterbeurkunden. Was Anlagen sind, sollte sich aus dem Inhalt der Urkunden ergeben.
Alara
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#3

28.04.2015, 20:35

ok, danke für die Beantwortung meiner obigen Frage. Ich hätte da aber noch eine weitere Frage. Meine Ex-Kollegin meinte, dass wir begl. Fotokopien einer Urkunde an Beteiligte ruhig nur tackern bräuchten und nicht zusammenbinden müssen! Stimmt das? oder habe ich sie missverstanden? Sollte das wiederum richtig sein, wird der Beglaubigungsvermerk dann von dem Notar nur unterschrieben ohne Siegel? Ich hoffe, dass es nicht allzu doofe Fragen sind. Bin erst seit 1 Woche im Notariat tätig und auf mich allein angewiesen, da Kollegin plötzlich ausgeschieden.
Jupp03/11

#4

28.04.2015, 20:42

Alara hat geschrieben:ok, danke für die Beantwortung meiner obigen Frage. Ich hätte da aber noch eine weitere Frage. Meine Ex-Kollegin meinte, dass wir begl. Fotokopien einer Urkunde an Beteiligte ruhig nur tackern bräuchten und nicht zusammenbinden müssen! Stimmt das? oder habe ich sie missverstanden? Sollte das wiederum richtig sein, wird der Beglaubigungsvermerk dann von dem Notar nur unterschrieben ohne Siegel? Ich hoffe, dass es nicht allzu doofe Fragen sind. Bin erst seit 1 Woche im Notariat tätig und auf mich allein angewiesen, da Kollegin plötzlich ausgeschieden.
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Jede Urkunde, die mehr als 1 Seite umfaßt, ist mit Schnur und Siegel zu verbinden. Zum Ausfertigungs- bzw. Begl.-Vermerk gehört auch das Siegel des Notars.
Alara
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#5

28.04.2015, 20:52

Dankeschön:)
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