Notarverweser
Verfasst: 16.09.2014, 10:22
Moin, Moin,
habe mal eine kurze Frage.
Ich muss von einer vor einigen Jahren erteilen Vollmacht eine weitere Ausfertigung erstellen, wobei mein
Chef als Notarverweser agiert.
Bekomme ich hier nach dem GNotKG Gebühren?
Wird das gehandhabt wie die Beglaubigung eines Dokumentes?
Vielleicht bekomme ich auch nichts?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüßen ....
habe mal eine kurze Frage.
Ich muss von einer vor einigen Jahren erteilen Vollmacht eine weitere Ausfertigung erstellen, wobei mein
Chef als Notarverweser agiert.
Bekomme ich hier nach dem GNotKG Gebühren?
Wird das gehandhabt wie die Beglaubigung eines Dokumentes?
Vielleicht bekomme ich auch nichts?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüßen ....