Notarverweser

Für Themen zur Ausbildung Notarfachangestellte / Notarfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
StillesWasser
Forenfachkraft
Beiträge: 104
Registriert: 15.08.2011, 11:47
Beruf: Notarfachangestellte

#1

16.09.2014, 10:22

Moin, Moin,

habe mal eine kurze Frage.

Ich muss von einer vor einigen Jahren erteilen Vollmacht eine weitere Ausfertigung erstellen, wobei mein
Chef als Notarverweser agiert.

Bekomme ich hier nach dem GNotKG Gebühren?

Wird das gehandhabt wie die Beglaubigung eines Dokumentes?

Vielleicht bekomme ich auch nichts?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

Liebe Grüßen ....
Benutzeravatar
rebru82
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 598
Registriert: 01.12.2008, 09:08
Beruf: ReNo-Fachangestellter und bald ReFaWiNoFa :)
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Flensburg

#2

16.09.2014, 11:05

Als Notariatsverweser wird es wohl nur die Schreibauslagen und ggf. Porto geben.
Hätte der eigentliche Notar es machen können, hätte er auch nicht mehr bekommen
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
StillesWasser
Forenfachkraft
Beiträge: 104
Registriert: 15.08.2011, 11:47
Beruf: Notarfachangestellte

#3

16.09.2014, 15:40

Hallo, rebru82,

das habe ich mir schon fast gedacht!
Aber bei 2 Kopien und Postgebühren lohnt sich
der ganze Aufwand nicht!
Herzlichen Dank für Deine Antwort! :thx

Liebe Grüße :wink1
StillesWasser
Antworten