Moin, Moin,
habe mal eine kurze Frage.
Ich muss von einer vor einigen Jahren erteilen Vollmacht eine weitere Ausfertigung erstellen, wobei mein
Chef als Notarverweser agiert.
Bekomme ich hier nach dem GNotKG Gebühren?
Wird das gehandhabt wie die Beglaubigung eines Dokumentes?
Vielleicht bekomme ich auch nichts?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüßen ....
Notarverweser
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- rebru82
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Als Notariatsverweser wird es wohl nur die Schreibauslagen und ggf. Porto geben.
Hätte der eigentliche Notar es machen können, hätte er auch nicht mehr bekommen
Hätte der eigentliche Notar es machen können, hätte er auch nicht mehr bekommen
[hr]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
Liebe Grüße
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Hallo, rebru82,
das habe ich mir schon fast gedacht!
Aber bei 2 Kopien und Postgebühren lohnt sich
der ganze Aufwand nicht!
Herzlichen Dank für Deine Antwort!
Liebe Grüße
StillesWasser
das habe ich mir schon fast gedacht!
Aber bei 2 Kopien und Postgebühren lohnt sich
der ganze Aufwand nicht!
Herzlichen Dank für Deine Antwort!
Liebe Grüße
StillesWasser