Einräumung Vorkaufsrecht

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namilia92
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#1

22.04.2014, 21:02

Hallo Leute, :wink1

ich mache gerade ein paar Prüfungsaufgabe. Eigentlich bin ich fit im Notariat und GNotKG, aber jetzt hab ich mal kein Plan.

Folgender Sachverhalt:

Die Eheleute A wollen ihr Haus verkaufen, wenn sie einen Platz in einem Altenheim haben. Sie wollen jetzt ihren Nachbarn den Eheleuten B ein vertragliches Vorkaufsrecht einräumen. Der Notar wird mit der Erstellung eines Vertragsentwurfes und der Beurkundung beauftragt.

Was nehme ich da für eine Gebürh? Ich würde spontan eine 1,0 Gebühr nach Nr. 21200 KV nehmen?!

Danke für die Antworten
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#2

23.04.2014, 09:38

Hast du den Sachverhalt vollständig wiedergegeben?
Aus dem Sachverhalt ergibt sich zwar, womit der Notar beauftragt wurde, nicht aber, was er zur Erfüllung des Auftrags getan hat. Davon hängt aber aber, in welcher Höhe eine Gebühr entstanden ist (wenn es nicht zur Beurkundung kommt: Gebühren Nr. 21300 ff. KV GNotKG).

Unterstellt, es wurde beurkundet:
Du hast schon den richtigen Hauptabschnitt des Kostenverzeichnisses zum GNotKG angewandt, da es sich um ein Beurkundungsverfahren handelt.
Allerdings hängt die anzuwendende Gebührenvorschrift davon ab, welche Art von Erklärung beurkundet werden sollte. Schau dir mal die Überschriften der Abschnitte 1 und 2 an.
Kommt hier nicht eher eine andere Gebühr als Nr. 21200 in Betracht?

Mit dem Wert hast du kein Problem?
namilia92
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#3

26.04.2014, 22:00

Ich schreibe einfach mal die komplette Aufgabenstellung ab:

Vor dem Notar erscheinen die Eheleute D. und die Eheleute B. Die Erschienenen sind Nachbarn. Die Eheleute D. sind bereits älter und beabsichtigen ihr Haus zu verkaufen sobald sie einen Platz in einer Altenpflegeeinrichtung gefunden haben. Die Eheleute D. wollen den Eheleuten B. ein vertragliches Vorkausrecht für den ersten Verkaufsfall an dem zurzeit von ihnen bewohnten Grundstück einräumen und beauftragen den Notar mit der Erstellung und Beurkundung eines entsprechenden Vertragsentwurdes. Den Wert ihres Grundstücks geben sie mit 250.000 € an.

Die Beurkundung nimmt der Notar wegen Erkrankung des Herrn D. auf Wunsch der Parteien im Hause der Eheleute D. am Samstag um 14.00 Uhr vor.

Erstellen Sie die Kostenrechnung für den Notar. Grundbucheinsicht 8,00 €. PT-Entgelte und Dokupausch. sind nicht zu berücksichtigen.

Ich hätte jetzt folgende Gebühren genommen

Nr. 21200 Beurkundungsverfahren
Unzeitgeb.
Auswärtsgeb.
Nr. 32011 für GB-Einsicht
und Ust
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#4

27.04.2014, 10:46

Es ist ein Vertrag entworfen/beurkundet worden. Deshalb ist eine 2,0 Gebühr entstanden.
Welchen Wert (Wertvorschrift) willst du annehmen?
Unzeitgebühr: Höchstgebühr von 30,00 Euro beachten.
Die Auswärtsgebühr kann nicht genau berechnet werden, da sie zeitabhängig ist (Nr. 26002; 26003 ist hier nicht anzuwenden), aber im Sachverhalt keine Zeiten angegeben sind.
namilia92
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#5

28.04.2014, 19:21

Wäre ich jetzt nicht drauf gekommen eine 2,0 Gebühr zu nehmen. Kam mit ein wenig zu hoch vor für das Vorkaufsrecht.
Wert würde ich die 250.000 € nehmen nach § 97 GNotkG?!

Aber danke schon mal für die Antworten =)
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#6

28.04.2014, 20:29

Schon mal in § 51 GNotKG geschaut?
Jupp03/11

#7

28.04.2014, 20:34

Mich würde viel mehr interessieren, welche Erklärungen die Vorkaufsberechtigten abgegeben haben.
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#8

28.04.2014, 21:21

Jupp spricht mal wieder in Rätseln. Es handelt sich um eine Prüfungsaufgaben zum Kosten recht.
Jupp03/11

#9

28.04.2014, 21:56

Revisor hat geschrieben:Jupp spricht mal wieder in Rätseln. Es handelt sich um eine Prüfungsaufgaben zum Kosten recht.
stimmt, habe ich übersehen.
Den Hintergrund meiner Frage hast du anscheinend gleichwohl wieder mal nicht verstanden.
namilia92
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#10

28.04.2014, 22:44

ooooooohman, also dann nach §51 die Hälfte des Wertes des Grundstücks? also 125.000 €?!
Wenn man solche Aufgaben noch nie gemacht hat, dann ist es echt schwer, da das richtige zu finden -.-
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