Einräumung Vorkaufsrecht

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Revisor
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#11

29.04.2014, 06:50

Jupp03/11 hat geschrieben: Den Hintergrund meiner Frage hast du anscheinend gleichwohl wieder mal nicht verstanden.
Diese Bemerkung finde ich unpassend und unangemessen! :twisted:
Martin Filzek
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#12

29.04.2014, 16:00

@namilia:
Die in #1 zweite Zeile ersichtliche eigene Einschätzung von GNotKG-Kenntnissen steht etwas im Gegensatz zu dem, was sich in den Folgebeiträgen gezeigt hat, was Du ja selbst schon bemerkt hast.
Empfehle zur persönlichen Verbesserung daher das, was ich in #7 am 23.4.2014 im Thread "welche Gebühr für notarielles Schuldanerkenntnis", Themenstarter ReLo, geschrieben habe = Hinweis auf kostenlose Recherchemöglichkeiten im GNotKG und Einführungsliteratur dazu.

@Revisor und Jupp:
Schon ärgerlich, dass Ihr als verdiente Beantworter von tausenden Fragen Euch wegen dieser Lappalien streitet, obwohl ich natürlich den Standpunkt von Revisor verstehen kann. Vielleicht kann ich etwas vermitteln durch Hinweis darauf, dass Hintergrund auch die nicht ganz praxisnahe Aufgabenstellung und zudem noch ungenaue Sachverhaltsangabe hinsichtlich der Auswärtsgebühr war und Jupp schlechte Laune hatte wegen der letzten Schalke-Niederlage gegen MG und Revisor schon so früh am Morgen gleich geantwortet hat?

Hier noch als weitere kostenloser Mediations-Beitrag eine vorformulierte Erklärung für Jupp, der er nur noch zustimmen muss:

"Lieber Revisor, hast schon Recht, die beanstandete Äußerung von mir war nicht so toll, Entschuldigung."

P.S. hinzugefügt einige Stunden später:
Vielleicht sollte ich als selbsternannter Mediator auch Revisor fragen, ob "Jupp spricht mal wieder in Rätseln" natürlich auch noch etwas vornehmer / neutraler hätte formuliert werden können und auch schon ein klitzekleines bisschen beleidigend aufgefasst werden konnte, z. B. beim "mal wieder" usw.

Vorgedruckt daher auch insoweit:

"Ja, das mag sein. Werde versuchen, künftig noch höflicher zu sein und den Anschein von Beleidigungen zu vermeiden versuchen." Revisor.

Dinge wie diese sind es m. E. oft, die gerade den Viel-Beantwortern, die sich furchtbar viel Zeit nehmen und Mühe opfern, um anderen zu helfen oder wie hier noch nach und nach das Relevante noch "aus der Nase ziehen müssen" und dann letztlich nichts als Ärger aus nichtigem Anlass bekommen.
Das führt dann oft dazu, dass man sich fragt, ob man es nicht besser lassen sollte, sich so viel Mühe zu machen und dann letztlich oft nur Undank, Ärger und Arbeit mit Aufklärung weiterer Missverständnisse usw. zu ernten.
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#13

29.04.2014, 21:01

Das führt dann oft dazu, dass man sich fragt, ob man es nicht besser lassen sollte, sich so viel Mühe zu machen und dann letztlich oft nur Undank, Ärger und Arbeit mit Aufklärung weiterer Missverständnisse usw. zu ernten.
Da muß ich mich mal einmischen, wenn auch nicht zum Thema, weil ich davon nun gar keine Ahnung habe, aaaaaaber ich würde es für das Forum sehr bedauern, wenn, wie von dir geschrieben Martin, gerade diese Leute, die den Fachbereich Notariat so bereichern und mit ihrem langjährigen fundierten Fachwissen für viele Anfänger und Fortgeschrittene immer die "letzte" Rettung sind, sich zurückziehen würden. Es würde das Forum ärmer machen, da bin ich sicher.

Der Bereich kam mir immer als Stiefkind des Forums vor. Nach dem Umbau, den ich für dringend notwendig gehalten habe und den ich auch aufgrund eurer Anregungen gestaltet habe, scheint sich dieser Bereich gefüllt zu haben, was mich gefreut hat.

Also seid lieb zueinander bzw. setzt euch sachlich auseinander, von mir aus übt eine gewisse, aber friedliche Streitkultur aus, aber geht euch nicht an die Gurgel ;)

Und Martin: wenn du hier als Mediator zur Verfügung stehst, dann stelle ich mich gerne als Beisitzerin oder Schriftführerin zur Verfügung :mrgreen:
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#14

30.04.2014, 07:41

Ich greife gern die Anregung von Martin Filzek auf:

"Werde versuchen, künftig noch höflicher zu sein und den Anschein von Beleidigungen zu vermeiden versuchen." Revisor"

Ich würde mich allerdings freuen, wenn
a) Jupp sich auch melden würde
b) Jupp vielleicht seine Beiträge auch für einen offenbar etwas begriffsstutzigen Revisor etwas ausführlicher formulieren würde (Jupp fasst sich gerne sehr kurz. Für mich war/ist der Beitrag "rätselhaft". Stimmen denn die Vermutungen von Martin Filzek über den Hintergrund der Frage?).
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#15

01.05.2014, 12:40

Martin Filzek hat geschrieben:@namilia:
Die in #1 zweite Zeile ersichtliche eigene Einschätzung von GNotKG-Kenntnissen steht etwas im Gegensatz zu dem, was sich in den Folgebeiträgen gezeigt hat, was Du ja selbst schon bemerkt hast.
Empfehle zur persönlichen Verbesserung daher das, was ich in #7 am 23.4.2014 im Thread "welche Gebühr für notarielles Schuldanerkenntnis", Themenstarter ReLo, geschrieben habe = Hinweis auf kostenlose Recherchemöglichkeiten im GNotKG und Einführungsliteratur dazu.

@Revisor und Jupp:
Schon ärgerlich, dass Ihr als verdiente Beantworter von tausenden Fragen Euch wegen dieser Lappalien streitet, obwohl ich natürlich den Standpunkt von Revisor verstehen kann. Vielleicht kann ich etwas vermitteln durch Hinweis darauf, dass Hintergrund auch die nicht ganz praxisnahe Aufgabenstellung und zudem noch ungenaue Sachverhaltsangabe hinsichtlich der Auswärtsgebühr war und Jupp schlechte Laune hatte wegen der letzten Schalke-Niederlage gegen MG und Revisor schon so früh am Morgen gleich geantwortet hat?

Hier noch als weitere kostenloser Mediations-Beitrag eine vorformulierte Erklärung für Jupp, der er nur noch zustimmen muss:

"Lieber Revisor, hast schon Recht, die beanstandete Äußerung von mir war nicht so toll, Entschuldigung."

P.S. hinzugefügt einige Stunden später:
Vielleicht sollte ich als selbsternannter Mediator auch Revisor fragen, ob "Jupp spricht mal wieder in Rätseln" natürlich auch noch etwas vornehmer / neutraler hätte formuliert werden können und auch schon ein klitzekleines bisschen beleidigend aufgefasst werden konnte, z. B. beim "mal wieder" usw.

Vorgedruckt daher auch insoweit:

"Ja, das mag sein. Werde versuchen, künftig noch höflicher zu sein und den Anschein von Beleidigungen zu vermeiden versuchen." Revisor.

Dinge wie diese sind es m. E. oft, die gerade den Viel-Beantwortern, die sich furchtbar viel Zeit nehmen und Mühe opfern, um anderen zu helfen oder wie hier noch nach und nach das Relevante noch "aus der Nase ziehen müssen" und dann letztlich nichts als Ärger aus nichtigem Anlass bekommen.
Das führt dann oft dazu, dass man sich fragt, ob man es nicht besser lassen sollte, sich so viel Mühe zu machen und dann letztlich oft nur Undank, Ärger und Arbeit mit Aufklärung weiterer Missverständnisse usw. zu ernten.
Meine Kenntnise beziehen sich lediglich auf die Sachen, die wir in der Schule machen, was meines Erachtens relativ simple ist, da es sich dort um die einfachen Dinge, wie Grundstückskaufverträge, Unterschriftsbeglaubigungen etc. dreht. Denke, wenn man nur eines schreibt in den Klausuren, darf ich von mir selbst behaupten, dass ich da eigentlich fit bin oder nicht? Wenn man nur ein paar Monate in der Schule GNotKG hat, dann kann man nunmal nicht alles wissen und da es das Gesetz ja auch erst seit Juli gibt, hat man aus der Praxis diesbezüglich auch nicht die Erfahrung, die man evtl. zur Beantwortung solcher Sachverhalte, wie dem Vorliegenden, benötigt.

Aber danke an Revisor, der versucht hat zu helfen.
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#16

01.05.2014, 14:33

namilia92 hat geschrieben: Aber danke an Revisor, der versucht hat zu helfen.
Regelmäßig beträgt der Wert eines VKR 50% des Werts des Gegenstands, auf den sich das Recht bezieht, wenn nicht gem. § 51 Abs. 3 GNotKG "besondere Umstände" vorliegen.

Wenn noch Fragen offen geblieben sind, frag einfach so lange, bis du alles verstanden hast! Es gibt keine dummen Fragen.
Der Wert des VKR ergibt sich
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#17

02.10.2014, 10:25

Revisor hat geschrieben:Schon mal in § 51 GNotKG geschaut?
Guten Morgen,

zu dieser Sache hätte ich noch eine weitere Frage an Sie (§ 51 Satz 1: "Wert eines Vorkaufs- oder Wiederkaufsrechts ist die Hälfte des Werts nach Satz 1"):

Nehmen wir mal an, die Beteiligten werden bei der Beurkundung der Vorkaufsrechtsbestellung vertreten und es müsste noch eine Vollzugsgebühr (KV-Nr. 22110) angesetzt werden, dann ist doch sicherlich der Geschäftswert für die Vollzugsgebühr auch die Hälfte des Werts, da gem. § 112 Geschäftswert für den Vollzug der Geschäftswert des zugrunde liegenden Beurkundungsverfahrens ist - oder liege ich da falsch?

Vielen Dank
ERZÄHLE es mir -
und ich werde es VERGESSEN:
ZEIGE es mir -
und ich werde MICH ERINNERN.
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und ich werde es BEHALTEN.

(Konfuzius)
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#18

02.10.2014, 14:43

Es ist vielleicht nicht ratsam, die Frage nur an Revisor zu richten, der am 1. Mai das Zitierte geschrieben hat, zumal nicht davon ausgegangen werden kann, dass jeder, der hier einmal irgendwann geantwortet hat, über Monate hinweg verfolgt, ob noch jemand weitere Fragen dazu stellt. Besser m. E. Fragen allgemein zu stellen, und ich gehe mal davon aus, dass gegen eine Antwort von anderen weder Revisor noch mkraft etwas haben:

Ja, das oben von mkraft Geschriebene ist wohl ganz richtig. Gem. §§ 93, 112, 113 GNotKG entstehen Vollzugs- und Betreuungsgebühren grundsätzlich immer aus dem Wert des zugrundeliegenden Beurkundungsverfahrens, selbst in Fällen, wo die Vollzugstätigkeit nur einen Teil der Dinge betrifft, die bei mehreren Gegenständen gem. §§ 35 I, 86 II zu addieren waren.
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#19

02.10.2014, 15:07

Danke für die schnelle Antwort und den Hinweis "Fragen allgemein zu stellen". Letzeres werde ich künftig beachten.
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