Geschäftswertermittlung GNotKG

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xoxxox
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#1

14.01.2014, 14:46

Hilfe!
Ich steh auf dem Schlauch. Ich schreibe morgen eine kleine Arbeit um meine Note zu verbessern (Notariat ist überhaupt nicht mein Fach!), dabei handelt es sich allein nur um die Berechnung des Geschäftswertes z. B. O. räumt A. ein Vorkaufsrecht an einem Grundstück ein, dessen Verkehrswert 250.000,00 € beträgt. Welchen Paragraphren muss ich in der Aufstellung zitieren und welche wie war nochmal der Rechenweg dafür. Ich hab schon meine Mitarbeiter gefragt, aber die haben gerade wenig Zeit dafür und bei meinen Mitschülern versteh ich nur Bahnhof. :shock:
LG
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Manfred Fisch
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#2

14.01.2014, 16:36

§ 51 GNotKG - Ich hoffe, den Gesetzestext dürft Ihr benutzen?
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