Genehmigung Grundstücksverkehrsordnung

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StillesWasser
Forenfachkraft
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#1

27.11.2013, 09:35

Moin, Moin,

habe hier einen KV über sehr große landwirtschaftl. Flächen.
Ich finde aus meiner Literatur einfach nicht heraus, wann ich eine Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung und wann eine Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz einholen muss.

Nach 36a LG habe ich schon gefunden, aber leider die beiden oben nicht,
wobei ich jetzt gerade nachgelesen habe, dass ich eine Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz bei Flächen über 1 ha (NRW) einholen muss, aber wann nach der Grundstücksverkehrsordnung und wo liegt der Unterschied zwischen diesen beiden Genehmigungen, auch wo man sie einholt (GVO) habe ich noch nicht gelesen.

Weiß dass jemand, wäre nett, wenn mir geholfen werden könnte.

Danke im Voraus!
Martin Filzek
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#2

06.12.2013, 13:09

Googele einfach "Grundstücksverkehrsordnung" und gehe in das Gesetz (z. B. über Seite des BMJ = gesetze-im-internet.de), § 1 Geltungsbereich, und du wirst sehen, dass die GVO nur ein Spezialgesetz für Grundstücke in der "Ostzone" = SBZ (Sowjetischen Besatzungszone) = Gebiet der ehemaligen DDR = Gebiet der neuen Länder bzw. Beitrittsgebiet ist. Es ist inzwischen auch schon geplant, dieses Gesetz in den nächsten Jahren aufzuheben.
Für größere landwirtschl. Flächen in Nordrhein-Westfalen (liegt ja im "Alt"-Bundesgebiet der BRD, dem die neuen Länder 1990 beigetreten sind) dürfte also nur das Grundstücksverkehrsgesetz anzuwenden sein.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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