Kaufvertrag über GmbH-Anteile

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kapo
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#1

07.06.2007, 17:06

hallo,

kann mir jemand ganz schnell helfen.. was rechnet der notar ab, wenn er einen kaufvertrag über gmbh-anteile beurkundet??

danke..
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#2

07.06.2007, 17:56

Ich bin der Meinung, dass dann eine 20/10 abgerechnet wird, wie beim Grundstückskaufvertrag auch. Warte aber ersteinmal ab, was die anderen dazu sagen!
Gast

#3

07.06.2007, 19:27

Ganz genau - 20/10 nach § 36 II - als Wert der Kaufpreis, sofern der den Wert den Anteiles widergibt. Also Vorsicht bei "Anteilsverkauf zwischen Verwandten" - dann auch wie beim Grundstücksverkauf echten höheren Wert ansetzen. Aber meistens ist Wert doch der Kaufpreis - wer hat schon was zu verschenken. LG
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charly03
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#4

07.06.2007, 21:47

:zustimm 20/10
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
kapo
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#5

07.06.2007, 23:38

hey..

danke.. das hilft mir echt schon weiter..

ist 36 II die einzige gebühr, die entsteht.. (neben Auslagen und MWST.)..??

ach so.. und gibt es auch einen mindest-gegenstandswert, den man ansetzen kann.. ich meine, im rvg gibt es doch sowas.. ??

oh man.. bei mir ist es echt schon jahrzehnte her..
powerkueken

#6

08.06.2007, 00:02

20/10 nach § 36 KostO nebst Auslagen und MwSt!

Bei mit zwar auch aber, ich glaube, dass für die Bestimmung des Gegenstandeswertes §§ 18, 26 KostO greift. Menes Erachtens ist das der Wert der verkauften Anteile.

Aber ohne Garantie: Bin seit ca. März 2000 nicht mehr im Notariat tätig!
Gast

#7

08.06.2007, 09:23

@Powerkuchen
Das merkt man, denn die §§ 26, 27 KostO sind in §§ 41a - c KostO "umgewandelt" worden :wink:

Der Wert ist wie schon gesagt, der Kaufpreis nach § 19 Abs. 1 KostO oder der Wert des Geschäftsanteils gem. §§ 39 Abs. 1 S. 1, 30 Abs. 1 KostO. Der höhere ist maßgebenden, es handelt sich um einen Austausvertrag nach § 39 Abs. 2 KostO. Es wird wie auch schon gesagt eine 20/10 Geb. gem. § 36 Abs. 2 KostO berechnet.

Für den Fall dass auftragsgemäß die Anzeige der Abtretung der Geschäftsanteile an die Gesellschaft gem. § 16 Abs. 1 GmbHG gemacht wurde ist noch eine 5/10 Geb. gem. § 147 Abs. 2 KostO anzusetzen der Wert ist etwa 10 % des Wertes des abgetretenen Geschäftsanteils gem. § 30 Abs. 1 KostO.

Liebe Grüße
Sandra
kapo
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#8

08.06.2007, 12:01

ich nochmal..

könnte mir das mal jemand durchn rechner jagen.. ich komm mit dem gegenstandswert und der berechnung der gebühr nicht ganz zurecht..

GW = 20 Mio

wie hoch ist die gebühr 2,0 (32.346,00 € ???)

danke danke danke.. schon mal..
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mrsbloom
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#9

09.06.2007, 16:13

Denn werde ich meinen Senf auch mal dazu abgeben:

Also m.E. gibt es hierfür keinen Höchstwert, also wenn die Tabelle deine Gebühr hierfür auswirft - herzlichen Glückwunsch! Dein Notar ist ein richtiger Glückspilz!!!

Da macht das Rechnung schreiben doch Spaß, oder?

Solche Geschäftswerte haben wir in Wennigsen (Dorf in Nds) leider nicht - heul!!!

LG Tina
Gruß Tina

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#10

11.06.2007, 08:07

Mein Gebührenrechner
(Excel-Tabelle der Bundesnotarkammer http://www.bnotk.de/Berufsrecht/KostO/K ... chnis.html )

errechnet bei einem Wert von 20 Mio. Euro eine 20/10 Gebühr von 34.314,00 Euro.

Es gibt weder einen Mindest- noch einen Höchstwert noch eine Höchstgebühr. Maßgeblich ist, wie bereits geschrieben wurde, der Wert des Geschäftsanteils oder der Kaufpreis, je nachdem welcher Betrag höher ist.
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