Teilung einer vollstreckbares Ausf. einer GS mit Brief

Für Themen zur Ausbildung Notarfachangestellte / Notarfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
CheshireCat
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 82
Registriert: 01.02.2013, 13:10
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

04.03.2013, 11:34

Hallo,

wir haben von einer Bank A den Auftrag erhalten eine vollstreckbare Ausfertigung einer Urkunde zu teilen. Ein Teilbetrag wurde von Bank B an Bank A abgetreten. Nun habe ich hier eine Abtretungserklärung, ein Grundschuldbrief über diesen Teilbetrag, einen Grundbuchauszug.

Ich habe nun von der Urschrift der Urkunde eine Kopie gemacht und die 3. vollstreckbare Ausfertigung der Bank A erteilt (Mit Begründung usw.) Daran binde ich eine beglaubigte Kopie der Abtretungserklärung.

So Frage Nr.1

Muss ich auch den Grundschuldbrief dranbinden? Oder eine Kopie? Oder reicht die Abtretungserklärung?

Dann steht im Grundbuch, dass die Grundschuld in drei Beträge geteilt worden ist. Nun muss ich ja an die zweite vollstreckbare Ausfertigung einen Vermerk über den Restbetrag dranbinden.


Frage Nr. 2

Aber da die Grundschuld in 3 Beträge geteilt wurde, muss ich dann eine vierte vollstreckbare Ausfertigung der Bank B erteilen. Diesen Auftrag haben wir ja von Bank A oder B gar nicht erhalten. Sondern einfach nur von Bank A : ...mit der Bitte den Titel zu teilen und in Höhe des abgetretenen Teilbetrages auf uns umzuschreiben....

Dankeschön
Jupp03/11

#2

04.03.2013, 11:47

CheshireCat hat geschrieben:Hallo,

wir haben von einer Bank A den Auftrag erhalten eine vollstreckbare Ausfertigung einer Urkunde zu teilen. Ein Teilbetrag wurde von Bank B an Bank A abgetreten. Nun habe ich hier eine Abtretungserklärung, ein Grundschuldbrief über diesen Teilbetrag, einen Grundbuchauszug.

Ich habe nun von der Urschrift der Urkunde eine Kopie gemacht und die 3. vollstreckbare Ausfertigung der Bank A erteilt (Mit Begründung usw.) Daran binde ich eine beglaubigte Kopie der Abtretungserklärung.

So Frage Nr.1

Muss ich auch den Grundschuldbrief dranbinden? Oder eine Kopie? Oder reicht die Abtretungserklärung?

nein

Dann steht im Grundbuch, dass die Grundschuld in drei Beträge geteilt worden ist. Nun muss ich ja an die zweite vollstreckbare Ausfertigung einen Vermerk über den Restbetrag dranbinden.

An die neue vollstreckbare Ausfertigung muss kein Vermerk über den Restbetrag erfolgen. An die neue vollstreckbare Ausfertigung kommt nur der Vermerk über die Tatsachen, warum diese erteilt worden ist.


Frage Nr. 2

Aber da die Grundschuld in 3 Beträge geteilt wurde, muss ich dann eine vierte vollstreckbare Ausfertigung der Bank B erteilen. Diesen Auftrag haben wir ja von Bank A oder B gar nicht erhalten. Sondern einfach nur von Bank A : ...mit der Bitte den Titel zu teilen und in Höhe des abgetretenen Teilbetrages auf uns umzuschreiben....

Es muss nur das gemacht werden, wozu ein Auftrag vorliegt.

Dankeschön
Antworten