Früher erster Termin
Verfasst: 22.02.2013, 20:11
Hallo ihr Lieben ,
ich schreibe demnächst eine Klausur und hätte ich paar Fragen an euch. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Früher erster Termin
Güteverhandlung
Mündliche Verhandlung
Schriftliches Vorverfahren
Haupttermin
Ich verstehe den Zusammenhang dieser ganzen Auslistungen nicht..
Ein früher erster Termin kommt vor bei einfachem Sachverhalt?
Die Güteverhandlung soll eine Einigung herbeiführen, aber wie ist der Ablauf bzw die Reinfolge?
Ein schriftliches Vorverfahren wird doch nur angewandt, wenn die Sache schwieriger ist und viel Schriftverkehr besteht oder?
Aber ich verstehe jetzt nicht ganz was der Unterschied zwischen den ganzen Dinge s. oben ist?!
Kann mit bitte jemand weiter helfen
Liebe Grüße
ich schreibe demnächst eine Klausur und hätte ich paar Fragen an euch. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Früher erster Termin
Güteverhandlung
Mündliche Verhandlung
Schriftliches Vorverfahren
Haupttermin
Ich verstehe den Zusammenhang dieser ganzen Auslistungen nicht..
Ein früher erster Termin kommt vor bei einfachem Sachverhalt?
Die Güteverhandlung soll eine Einigung herbeiführen, aber wie ist der Ablauf bzw die Reinfolge?
Ein schriftliches Vorverfahren wird doch nur angewandt, wenn die Sache schwieriger ist und viel Schriftverkehr besteht oder?
Aber ich verstehe jetzt nicht ganz was der Unterschied zwischen den ganzen Dinge s. oben ist?!
Kann mit bitte jemand weiter helfen
Liebe Grüße