Wohin mit dem Siegel im Original?

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Gast

#1

22.05.2007, 20:18

Hai,

nach 10 Jahren habe ich nun die Kanzlei gewechselt - und dazu auch noch das Bundesland - und nun beerbe ich zum Jahresende einen 65jährigen Fachangestellten mit entsprechender Berufserfahrung... :?

Er macht vieles anders als ich es bislang in Niedersachsen gewohnt war (auch was Kosten anbelangt etc.)

Frage: Das Siegel unter den Originalurkunden: wohin "klebt" Ihr das? Ich platzierte es bislang immer links (oder rechts) neben den Unterschrften der Parteien + des Notars. Die Rechnung wurde dann hinten dran getackert oder geöst. Mein Vorgänger-in-spe tut das Siegel neben die Unterschrift des Notars unter die Rechnung.

Watt denn nu? :-) Gibt es da Vorschriften?

Danke + liebe Grüße,

River_Poet



(P.S: Liebe Westfalen! Ich werde in nächster Zeit wohl noch so einige Fragen zu stellen haben... ;-) )
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mrsbloom
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#2

22.05.2007, 20:32

Also, ich kenne beides. Auf jeden Fall muss neben die Unterschrift des Notars (und Parteien) das Siegel. Ich mache das Klebesiegel (auch hier in Niedersachsen) auch neben die Unterschrift des Notars unter dem Vermerk über die gefertigten Ausfertigungen und Abschriften, also auf die Seite mit der Kostenrechnung.

Und das hat einen Grund:
Wenn ich nämlich im Falle eines Falles die Urkunde mal wieder aufmachen muss, um etwas zu berichtigen, zerfetze ich nicht gleich die Unterschriftenseite, sondern nur die mit der Kostenrechnung.

Bislang hat noch keiner gemeckert. Und zum Kopieren ist das Prägesiegel neben den Unterschriften auch "netter".

LG Tina :klugscheiss
Gruß Tina

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Max Frisch
Gast

#3

22.05.2007, 20:57

Hai,

danke für die schnelle Antwort.

Hab ich das richtig verstanden - machst du dann zwei Siegel?

... bin derzeit etwas verwirrt durch die unterschiedlichen Arbeitsweisen überall. ;-)
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mrsbloom
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#4

22.05.2007, 21:08

Genau, ich mache das Prägesiegel neben die Unterschriften und das Klebesiegel (pro forma) auf die letzte Seite.

Ich denke, das ist nicht einfach, das Bundesland zu wechseln - gerade im Hinblick auf die unterschiedlichen Rechtsprechungen in Bezug auf die Kostenberechnungen, du arme!!! Aber das wird schon! Wie lange ist der Vorgänger denn noch da?
Gruß Tina

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Max Frisch
Gast

#5

22.05.2007, 21:13

Danke für Deine Info! :-)

Na ja, es hätte schlimmer kommen können (z. B. wenn ich links des Rheins gelandet wäre oder in Ba-Wü?) *g*

Mein Vorgänger ist bis spätestens Ende des Jahres da - würde aber wohl auch gern früher gehen und hat auch nicht mehr richtig Lust (vor allem, was das elektronische Handelsregister angeht). Leider hab ich auch nicht soo viel Zeit, mich da einzuarbeiten - bin erst seit wenigen Wochen da und mach seine Urlaubsvertretung, muß aber nebenbei noch für die Anwälte arbeiten... Aber es macht Spaß! Nur ist es derzeit auch etwas herausfordernd. ;-)
Notargehilfe

#6

22.05.2007, 23:30

Wenn ich nämlich im Falle eines Falles die Urkunde mal wieder aufmachen muss, um etwas zu berichtigen, zerfetze ich nicht gleich die Unterschriftenseite, sondern nur die mit der Kostenrechnung.
Wer macht denn hier Urkunden wieder auf? :wink:

Zur Sache:
Die Siegelung einer Niederschrift, die bei dem Notar verbleibt ist m.E. zunächst nicht erforderlich, weil dies nirgendwo vorgeschrieben ist. Weder die BNotO, das BeurkG noch die DONot schreiben dies vor. Anders für Ausfertigungen und Beglaubigungen (§§ 39, 49 II BeurkG).

nach § 30 DONot gilt jedoch:
"Jede Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift, die mehr als einen Bogen oder ein Blatt umfasst, ist zu heften; der Heftfaden ist anzusiegeln"

ähnlich § 44 BeurkG
"Besteht eine Urkunde aus mehreren Blättern, so sollen diese mit Schnur und Prägesiegel verbunden werden."

Wir siegeln nur Niederschriften, die mehr als eine Seite umfassen.

Grüße aus dem Rheinland
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#7

23.05.2007, 08:31

Notargehilfe hat geschrieben:
Wenn ich nämlich im Falle eines Falles die Urkunde mal wieder aufmachen muss, um etwas zu berichtigen, zerfetze ich nicht gleich die Unterschriftenseite, sondern nur die mit der Kostenrechnung.
Wer macht denn hier Urkunden wieder auf? :wink:
keiner :duckrenn
Notargehilfe hat geschrieben:Wir siegeln nur Niederschriften, die mehr als eine Seite umfassen.

Grüße aus dem Rheinland
was willst du uns damit sagen.. hat doch keiner das Gegenteil behauptet..

du bist also der Meinung, dass das Original einer NIederschrift nicht gesiegelt werden muss?

also wir machen es auch so, Gummisiegel unter die Unterschriften der BEteiligten und dann das Prägesiegel hinten unter dem Verteiler ganz unten

manche machen das Prägesiegel auch ganz vorn auf die Urkunde, wenn sie so ein Vorblatt haben für die begl. z.B. (weiß jetzt nicht mehr genau wie das bei denen war).. DAS ist wohl egal wo es hinkommt, hauptsach unter den UNterschriften ist eins.. das Prägesiegel ist ja nur dazu da, die Seiten zusammenzuhalten
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#8

23.05.2007, 08:42

ich denke auch, dass es letztlich egal ist.es gibt so viele unterschiedliche arbeitsweisen.

ich mache das gummisiegel unter die unterschriften, unter die kostenrechnung und unter die vermerke (ausfertigung.begl. kopie) jeweils natürlich neben der unterschrift des notars.

man sieht doch auch wie unterschiedlich das ist, wenn man halt mal von anderen büros eine begl. abschrift in den händen hat.die nähen anders und siegeln anders.
In mir schlummert ein Genie; es wird nur nicht wach!
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#9

23.05.2007, 08:46

z.B. mache ich bei U-Begl. auch n Gummisiegel unter den Vermerk und dann das Prägesiegel unter der KoRe.. ist dann besser beim kopieren hat man das Siegel drauf..
Notargehilfe

#10

23.05.2007, 08:51

du bist also der Meinung, dass das Original einer NIederschrift nicht gesiegelt werden muss?
So ist es. Hab ich ja oben geschrieben.
dann das Prägesiegel hinten unter dem Verteiler ganz unten
Was soll denn das Siegel da? Die Kostenberechnung wird doch auch nicht gesiegelt. Die Ausfertigungshinweise sind auch nur zu vermerken. Siegeln ist nicht erforderlich.
manche machen das Prägesiegel auch ganz vorn auf die Urkunde, wenn sie so ein Vorblatt haben für die begl. z.B. (weiß jetzt nicht mehr genau wie das bei denen war).. DAS ist wohl egal wo es hinkommt, hauptsach unter den UNterschriften ist eins.. das Prägesiegel ist ja nur dazu da, die Seiten zusammenzuhalten
Das Prägesiegel ist genauso "wertvoll" wie das Farbdruck- oder Wachssiegel und dient nicht nur zum Verbinden mehrerer Seiten. Ein Siegel pro Urkunde reicht auch aus. Bezüglich deines Vorblattes: Eine beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung muss gesiegelt werden.

Das in der Praxis an allen möglichen und unmöglichen Stellen gesiegelt wird, ist mir auch bekannt. Auch hier im Büro kursierten früher die tollsten Regeln, was wo zu siegeln sei. Häufig sind das aber nur Angewohnheiten, die von Angestellten zu Angestellten weitergereicht werden.

Grüße aus dem Rheinland
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