Seite 1 von 1

Liquidation des Testamentsvollstreckers

Verfasst: 13.02.2013, 11:53
von Juty
Mein Chef wurde in einem Testament zum Testamentsvollstrecker benannt mit einer Vergütung von ... % des Nachlasses. Diese Vergütung ist ja umsatzsteuerfrei, aber wie erstelle ich diese Rechnung? Sie geht an den "Nachlass ...", aber wie weiter?
Danke

Re: Liquidation des Testamentsvollstreckers

Verfasst: 12.03.2013, 22:36
von Bielefelder
Schuldner der Vergütung ist der Erbe oder die Erbengemeinschaft. An diese/n ist auch die Rechnung zu richten. Wenn der TV von § 181 BGB befreit ist, kann er seine Vergütung selbst aus dem Nachlass entnehmen.

Die Testamentsvollstreckung unterliegt wohl grundsätztlich der Umsatzsteuer, wenn kein Fall von § 19 UStG vorliegt.