Liquidation des Testamentsvollstreckers

Für Themen zur Ausbildung Notarfachangestellte / Notarfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Juty
Forenfachkraft
Beiträge: 171
Registriert: 28.05.2008, 11:18
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#1

13.02.2013, 11:53

Mein Chef wurde in einem Testament zum Testamentsvollstrecker benannt mit einer Vergütung von ... % des Nachlasses. Diese Vergütung ist ja umsatzsteuerfrei, aber wie erstelle ich diese Rechnung? Sie geht an den "Nachlass ...", aber wie weiter?
Danke
Bielefelder
Forenfachkraft
Beiträge: 174
Registriert: 10.03.2013, 17:33
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Bielefeld

#2

12.03.2013, 22:36

Schuldner der Vergütung ist der Erbe oder die Erbengemeinschaft. An diese/n ist auch die Rechnung zu richten. Wenn der TV von § 181 BGB befreit ist, kann er seine Vergütung selbst aus dem Nachlass entnehmen.

Die Testamentsvollstreckung unterliegt wohl grundsätztlich der Umsatzsteuer, wenn kein Fall von § 19 UStG vorliegt.
Bielefelder Fachlehrgänge für Fachanwälte und Notare: http://www.bielefelder-fachlehrgaenge.de/
Notarkostenforum zum GNotKG: http://www.gnotkg-online.de
Antworten