Mein Chef wurde in einem Testament zum Testamentsvollstrecker benannt mit einer Vergütung von ... % des Nachlasses. Diese Vergütung ist ja umsatzsteuerfrei, aber wie erstelle ich diese Rechnung? Sie geht an den "Nachlass ...", aber wie weiter?
Danke
Liquidation des Testamentsvollstreckers
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Schuldner der Vergütung ist der Erbe oder die Erbengemeinschaft. An diese/n ist auch die Rechnung zu richten. Wenn der TV von § 181 BGB befreit ist, kann er seine Vergütung selbst aus dem Nachlass entnehmen.
Die Testamentsvollstreckung unterliegt wohl grundsätztlich der Umsatzsteuer, wenn kein Fall von § 19 UStG vorliegt.
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