Grundbuchauszug
Verfasst: 06.02.2013, 11:13
Hallo Zusammen,
es gibt ja die Möglichkeit der Internet-Grundbucheinsicht in Nordrhein-Westfalen.
Wird es dem Eigentümer eigentlich mitgeteilt oder sonstwie vermerkt, wenn man da eine Abfrage macht, obwohl man derzeit noch nicht das notwendige Interesse (z.B. Einleitung der ZVS) hat?
Hintergrund: Hier soll eine Klage eingereicht werden. Wir würden gerne nur im Vorfeld prüfen, ob der Beklagte noch Eigentümer eines Grundstückes ist.
es gibt ja die Möglichkeit der Internet-Grundbucheinsicht in Nordrhein-Westfalen.
Wird es dem Eigentümer eigentlich mitgeteilt oder sonstwie vermerkt, wenn man da eine Abfrage macht, obwohl man derzeit noch nicht das notwendige Interesse (z.B. Einleitung der ZVS) hat?
Hintergrund: Hier soll eine Klage eingereicht werden. Wir würden gerne nur im Vorfeld prüfen, ob der Beklagte noch Eigentümer eines Grundstückes ist.