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Grundbuchauszug

Verfasst: 06.02.2013, 11:13
von pepe
Hallo Zusammen,

es gibt ja die Möglichkeit der Internet-Grundbucheinsicht in Nordrhein-Westfalen.

Wird es dem Eigentümer eigentlich mitgeteilt oder sonstwie vermerkt, wenn man da eine Abfrage macht, obwohl man derzeit noch nicht das notwendige Interesse (z.B. Einleitung der ZVS) hat?

Hintergrund: Hier soll eine Klage eingereicht werden. Wir würden gerne nur im Vorfeld prüfen, ob der Beklagte noch Eigentümer eines Grundstückes ist.

:thx

Re: Grundbuchauszug

Verfasst: 06.02.2013, 13:56
von naduh
Soweit ich weiß, wird dem Eigentümer darüber keine Auskunft erteilt.

Re: Grundbuchauszug

Verfasst: 06.02.2013, 18:21
von pepe
Danke

Re: Grundbuchauszug

Verfasst: 06.02.2013, 18:34
von online
Siehe § 83 II GBO.

Re: Grundbuchauszug

Verfasst: 07.02.2013, 14:08
von naduh
online hat geschrieben:Siehe § 83 II GBO.
Der § bezieht sich auf die Mitteilung des Nachlassgerichtes ??