Erbengemeinschaft in Bruchteile eintragen!

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Plumbum
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#1

09.11.2012, 11:23

Huhu, vielleicht kann mir jemand kurz helfen, hab jetzt einen Erbteilskaufvertrag gemacht, nun sind die beiden in Erbengemeinschaft eingetragen... wie bekomme ich das hin, dass die zu 1/2 Anteil eingetragen werden ohne erbengemeinschaft? Ich such und such hier in meinen Büchern. Hülfe :)
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
Jupp03/11

#2

09.11.2012, 11:42

V e r h a n d e l t


zu

Vor mir, dem unterzeichnenden Notar



erschienen heute:

1.

2.

3.



Die Erschienenen zu 1. bis 3. sind dem Notar von Person bekannt. Der Erschienene zu 1. wurde identifiziert zur Urkundenrollen-Nr. 74/2006 des beurkundenden Notars, die Erschienenen zu 2. und 3. zur Urkundenrollen-Nr. 325/2009 des beurkundenden Notars.

Der Notar befragte zunächst die Erschienenen, ob er oder eine der mit ihm beruflich verbundenen Personen in einer Angelegenheit, die Gegenstand dieser heutigen Beurkundung ist, außerhalb des Notaramtes tätig war oder ist. Die Frage wurde verneint.


Die Erschienenen zu 1. bis 3. erklärten nunmehr Folgendes:

I. Gegenstand

1.
Als Eigentümer des nachstehend bezeichneten Grundbesitzes ist noch der Witwer _______________ geb. am ________________ eingetragen:

Grundbuch des Amtsgerichts ____________von _________ Blatt _________

Gemarkung _________, Flur ---, Flurstück ____, zur Größe von 414 qm.


Der Grundbesitz ist in Abt. II wie folgt belastet:

lfd. Nr. 1:


Abt. III:

keine Eintragung.


Diesen Grundbuchinhalt hat der Notar über Interneteinsicht am _____ festgestellt.

2.
Der Vater der Erschienenen zu 1. bis 3. ist am _______________ verstorben und gemäß gemeinschaftlicher Erbschein des Amtsgerichts _________l vom ________, Aktenzeichen
______________ beerbt worden zu je 1/3-Anteil von seinen Kindern, den Erschienenen zu 1. bis 3.

Die Erschienenen zu 1. bis 3. beantragen Grundbuchberichtigung dahingehend, dass sie in Erbengemeinschaft im Grundbuch als Eigentümer nunmehr eingetragen werden. Es wird gebeten, die Nachlassakten des selbigen Gerichts zum Aktenzeichen _______________ beizuziehen.

II.

Die Erschienenen zu 1. bis 3. haben sich hinsichtlich des Nachlasses des verstorbenen Vaters schon auseinandergesetzt, und zwar bis auf das in Abschnitt I. genannte Grundstück.

Die Erschienenen zu 1. bis 3. setzen sich nunmehr hinsichtlich des Grundbesitzes dergestalt auseinander, dass sie die zwischen ihnen bestehende Erbengemeinschaft aufheben und sich gegenseitig 1/3-Bruchteilseigentum zuweisen und übertragen.

III.

Die Erschienenen zu 1. bis 3. sind sich darüber einig, dass das Eigentum an den im Grundbuch des Amtsgerichts __________ von _______ Blatt ______ verzeichneten Grundbesitzes zu je 1/3 Miteigentum auf die Erschienenen zu 1. bis 3. übergeht.

Sie bewilligen und beantragen die Eintragung des entsprechenden Miteigentums in das Grundbuch.

IV.

Die Kosten hierfür tragen die Beteiligten zu 1. und 3.

Die Beteiligten wurden darauf hingewiesen, dass die Eintragung des Eigentumswechsels nach dem Grunderwerbsteuerrecht erst erfolgen darf, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegt. Sie beantragen Befreiung von der Grunderwerbsteuer.


V. Hinweise des Notars

- Eine steuerliche Beratung hat der Notar nicht übernommen, im Übrigen über die rechtliche Tragweite der abgegebenen Erklärungen belehrt und abschließend nochmals auf Folgendes hingewiesen:

- Unabhängig von den rein schuldrechtlichen Vereinbarungen der Beteiligten haften kraft Gesetzes der Vertragsbesitz für Rückstände an öffentlichen Abgaben und Erschließungsbeiträgen und beide Vertragsteile für etwa anfallende Grunderwerbsteuer und für die Kosten als Gesamtschuldner

- Es ist erforderlich, dass alle Vereinbarungen rechtlich und vollständig beurkundet werden, damit die Wirksamkeit der Urkunde und aller Vereinbarungen gewährleistet ist.

- Die Übertragung bisher betrieblich gehaltenen Grundbesitzes kann zur Besteuerung und dadurch aufgelöster stiller Reserven führen.

VI. Vollzugsvollmacht

1.
Die Vertragsschließenden bevollmächtigen unwiderruflich und über den Tod hinaus unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB

a)
b)

sämtlich dienstansässig:

und zwar jeden von ihnen einzeln und gesondert mit dem Recht, Untervollmacht zu erteilen, alle zur Durchführung oder Abwicklung dieses Vertrages erforderlichen Erklärungen abzugeben, Anträge zu stellen, die gestellten Anträge zu ändern und ganz oder teilweise zurückzunehmen. Die Vollmacht berechtigt insbesondere dazu, berichtigende oder ergänzende Erklärungen zu diesem Vertrag abzugeben oder entgegenzunehmen, soweit dies notwendig sein sollte, um den Vertrag durchzuführen; dies gilt insbesondere für alle Erklärungen, die möglicherweise gegenüber dem Grundbuchamt abzugeben sind.

Jedoch ist Wirksamkeitsvoraussetzung für den Gebrauch der Vollmacht, dass die Erklärungen vor dem beurkundenden Notar oder dessen Vertreter im Amt abgegeben werden.

2.
Die in dieser Urkunde gestellten Anträge gelten nicht als einheitlich gestellt, der beurkundende Notar wird bevollmächtigt, sie getrennt und eingeschränkt zu stellen oder zurückzunehmen, sie zu ergänzen und zu ändern. Der Notar kann durch Eigenurkunde ergänzend die Identität des Vertragsgegenstandes feststellen, Bewilligungen zum Vollzug dieses Vertrages erklären, Anträge für die Vertragsbeteiligten beim Grundbuchamt stellen, zu übernehmende Rechte, Rangverhältnisse und Gemeinschaftsverhältnisse bezeichnen und Erklärungen jeglicher Art zu den Vereinbarungen in dieser Urkunde gegenüber dem Grundbuchamt und Behörden abgeben. Die Vollmacht wird dem Notar und seinem Vertreter im Amt von allen Vertragsbeteiligten unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt.


VI. Kosten und Abschriften

Der Verkehrswert des Anwesens beträgt ________________ EUR.


Vorstehende Verhandlung wurde den Erschienenen von dem Notar vorgelesen, von ihnen genehmigt und von ihnen und dem Notar wie folgt unterschrieben:
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#3

09.11.2012, 11:51

:thx :thx :thx :thx

recht herzlichen Dank!!! :wink1 :wink1 :wink1
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#4

05.12.2012, 21:03

[quote="Jupp03/11"]

Die Beteiligten wurden darauf hingewiesen, dass die Eintragung des Eigentumswechsels nach dem Grunderwerbsteuerrecht erst erfolgen darf, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegt. Sie beantragen Befreiung von der Grunderwerbsteuer.


Wo ich diesen Beitrag gerade lese, fällt mir eine Frage dazu ein, die ich im Büro noch nicht eindeutig klären konnte: Braucht das GBA bei einem Erbauseinandersetzungsvertrag immer eine UB zur Eigentumsumschreibung (auch, wenn die Erben, wie hier, miteinander verwandt sind, z.B. in gerader Linie?) Oder fällt in einem solchen Fall gar keine Grunderwerbsteuer an und ich brauche für die Umschreibung keine UB? Dass ich die UB auf jeden Fall anfordern muss, ist mir klar, aber nicht, ob diese notwendig ist zur Umschreibung im Grundbuch.
Und eine weitere Frage: Wie verhält es sich dann bei einem Erbteilsübertragungsvertrag, wenn der Erbteil auf einen Verwandten gerader Linie übertragen wird?
Bin gespannt auf die Antworten... ;-)
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#5

05.12.2012, 21:10

Plumbum hat geschrieben:Huhu, vielleicht kann mir jemand kurz helfen, hab jetzt einen Erbteilskaufvertrag gemacht, nun sind die beiden in Erbengemeinschaft eingetragen... wie bekomme ich das hin, dass die zu 1/2 Anteil eingetragen werden ohne erbengemeinschaft? Ich such und such hier in meinen Büchern. Hülfe :)
Erbteilskauf? Oder Erbteilung?
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#6

12.01.2013, 18:47

Ein guter und hilfreicher Beitrag.
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