Anrechnung Testament (beurkundet) und vorher Beratung?

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Trotzkopf
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#1

26.09.2012, 11:10

Hallo Ihr Lieben,

ich will hier gerade ein Testament abrechnen und gehe wie immer vor 10/10 nach 46 I aus 30T. Allerdings sehe ich gerade, dass wir ihn vorher schonmal beraten haben zwecks Testament, haben da 5/10 (147 II) aus 152.000,00 genommen.

Nun soll ich 5/10 aus 30T nehmen nach 147 II und 10/10 aus 30T und das dann verrechnen. Ich steh gerade auf dem Schlauch und weiß ehrlich nicht wie ich das anstellen soll.

Wie schreib ich das denn auf? *ratlos schau*

DANKE!!
Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
Jupp03/11

#2

26.09.2012, 11:18

Welcher Zeitraum liegt denn zwischen Beratung und Beurkundung?
Trotzkopf
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#3

26.09.2012, 11:20

Beratung war im März 12 ... Beurkundung war gestern.
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Jupp03/11

#4

26.09.2012, 11:30

Streifzug Notarkasse nicht im Büro vorhanden?
Trotzkopf
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#5

26.09.2012, 11:51

ja aber daraus werde ich gerade nicht schlau und ich hab leider auch gerade keine Zeit alles super korrekt zu studieren, am Montag gehts für den Chef in den Urlaub und natürlich werden die letzten Tage davor nochmal zugeschaufelt mit Beurkundungen ohne Ende :(
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Jupp03/11

#6

26.09.2012, 12:00

Dann schau mal 9. Auflage Rd 220

Beratungsleistungen können nur im Ausnahmefall gebührenpflichtig sein, wenn der Auftrag an den Notar zunächst nur auf Raterteilung lautet und sich der Mandant erst danach entschließt, die Beurkundung in Auftrag zu geben. In aller Regel bilden Rat und Beurkundung eine Einheit, so dass ein Nebeneinander von § 147 II und der Beurkundungsgebühr nur auf Ausnahmefälle beschränkt ist.
Da der Chef bei dem Abrechnungswillen gemäß Beitrag 1 davon ausgeht, dass es zunächst nur um Beratung ging, könnte so abgerechnet werden, also nebeneinander §§ 147 II und § 46 nach jeweils 30.000,00 € und die Zahlung, die aufgrund der Rechnung nach einem Wert von 152.000,00 € geleistet wurde, ist dann von der jetzigen Rechnung abzuziehen.
Trotzkopf
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#7

26.09.2012, 12:06

Hm, wir haben nur die 8 Auflage hier -.-

Danke fürs nachgucken!!!

Ich stell mich gerade ganz doof an und versteh nur Bahnhof weil meine BV das ganz anders haben will. Dann beiß ich einfach in den sauren Apfel und frag sie nochmal. Durch den bevorstehenden Urlaub sind solche Fragen gerade nur selten gerne gesehen :(
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Jupp03/11

#8

26.09.2012, 12:12

kannst ja mal einstellen, wie sie es will.
Wenn du die alte Auflage hast, schau auf der Idiotenwiese unter Beratung und dann die niedrigste Randnummer.
Trotzkopf
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#9

26.09.2012, 12:24

naja sie will das ich eben 5/10 aus 30 T nehme und 10/10 aus 30 T und dann irgendwie was abziehe. Ähnlich wie bei 15(3). ich seh nimmer durch :(
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Jupp03/11

#10

26.09.2012, 12:28

Dann kann doch nur der Rechnungsbetrag von März abgezogen werden, natürlich nur dann, wenn diese Rechnung auch bezahlt wurde.
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