Hallo,
bin nach langer Auszeit wieder im Notariat tätig. Mein Chef schreibt in die Kaufverträge, dass die Käufer und Verkäufer eine beglaubigte Abschrift bekommmen und nach Eintragung im Grundbuch jeweils eine Ausfertigung. Ist das gesetzlich erforderlich oder reicht die beglaubigte Abschrift aus?
Ausfertigungen beim Kaufvertrag
Bei mir bekommen die Parteien nur einfache Kopien; auf Wunsch begl. Kopien oder Ausfertigungen, Käufer natürlich bis zur vollständigen KP-Zahlung auszugsweise ohne Auflassung, aber das dürfte ja klar sein.
- Gruftie
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Finde ich zu aufwendig...bei mir gibt es auszugsweise beglaubigte Abschriften - ohne Auflassung -. Das reicht.Mein Chef schreibt in die Kaufverträge, dass die Käufer und Verkäufer eine beglaubigte Abschrift bekommmen und nach Eintragung im Grundbuch jeweils eine Ausfertigung.
Es würde auch reichen - wie Jupp schreibt -, den Parteien nur eine einfache Abschrift zu schicken, aber ich persönlich finde es schöner, wenn sie eine genähte und gesiegelte Urkunde erhalten...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Wenn man Lehrlinge hat, die das machenGruftie hat geschrieben:Finde ich zu aufwendig...bei mir gibt es auszugsweise beglaubigte Abschriften - ohne Auflassung -. Das reicht.Mein Chef schreibt in die Kaufverträge, dass die Käufer und Verkäufer eine beglaubigte Abschrift bekommmen und nach Eintragung im Grundbuch jeweils eine Ausfertigung.
Es würde auch reichen - wie Jupp schreibt -, den Parteien nur eine einfache Abschrift zu schicken, aber ich persönlich finde es schöner, wenn sie eine genähte und gesiegelte Urkunde erhalten...
- Gruftie
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Jupp, ich nähe meine Urkunden selbst...bei mir müssen die Azubis keine Hilfsarbeiten machen, sondern sie lernen was, natürlich auch Urkunden nähen, aber nur, wenn sie diese auch selbst bearbeiten...
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