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Geltendmachung von Erbteilen

Verfasst: 12.07.2012, 08:56
von susa288
Hallöchen, eine kurze Frage hätte ich da:

Wenn es 6 Erben (Kinder des Erblassers) gibt und der Erblasser ein Haus mit Grund besitzt, davon aber die Hälfte einem der Söhne gehört, wie wird das

1. verteilt ?
2. wie können die restlichen Geschwister ihren Teil geltend machen, wenn der eine Sohn, dem schon die Hälfte gehört, nicht auszahlen kann und auch nicht ausziehen will?

Darüber hinaus ist auf der Hälfte, die dem Erblasser gehörte eine Hypothek aufgenommen.

Kann mir da wer helfen?
Mir fällt da nur ZV ein, indem man vielleicht Zwangsräumung oder Zwangssicherungshypothek veranlasst. Aber so richtig Ahnung hab ich da leider nicht. Und wirklich Geld sehen die restlichen Erben ja dann auch nicht, oder?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe :)

Re: Geltendmachung von Erbteilen

Verfasst: 12.07.2012, 09:19
von Davy Jones’ Locker
Teilungsversteigerung.

Re: Geltendmachung von Erbteilen

Verfasst: 12.07.2012, 09:36
von susa288
Vielen Dank! Da schau ich gleich mal nach :)
:thx