Testamentsannahme

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Mondschein
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#1

05.06.2012, 01:16

Hallöchen,

Wenn ein Testament eröffnet wurde und die Erben das Erbe (gemeinschaftlich) annehmen, kann man es doch gar nicht mehr ausschlagen oder ???
Wie ist das, wenn man sein Erbanteil an den anderen übergibt, und diese Summe versucht, sich auszubezahlen, geht das :?:

ODER Läuft dies vielleicht doch unter Rechtsfragen, :roll:

Danke für eure antworten

LG Mondschein
Notariatsmann
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#2

08.06.2012, 16:23

Der Erbe kann die Erbschaft nicht mehr ausschlagen, wenn er sie angenommen hat (§ 1943 BGB).

Erbteile sind mit notariellem Vertrag übertragbar (§ 2033 BGB), natürlich kann auch eine Geldleistung als Gegenleistung vereinbart werden.
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