Ergänzungsurkunde oder Nachtragsvermerk?

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Kathy0679
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#1

04.06.2012, 16:26

Hallo ihr lieben,

bin jetzt ins Notariat verbannt worden :roll: und über meinen Kopf sind nur noch große :?:

sooo mein erstes Problem: Urkundenrolle-Nr. falsch vergeben, komplett ausgefertigt, alles weggeschickt, eine Woche später erst aufgefallen dass UR-Nr. falsch ist ;-) anstatt die 54/2012 habe ich 53/2012 vergeben...

Verbessere ich die Nummer nun mit einer Ergänzungsukunde, die Vollmacht dafür haben wir in dem KV mit drin, oder mache ich einen Nachtragsvermerk???

Muss ich alle Ausfertigungen zurück verlangen und mit dem Berichtigungsding dann verbinden? oder was muss ich damit machen?


Danke schonmal im vorraus!!!!
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Mondschein
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#2

05.06.2012, 00:51

Hallo Kathy0679,

Oh, das ist Mist, aber mal ganz ehrlich, wie kann das passieren ? Man trägt die Urkunde doch eigentlich gleich immer in die Urkundenrolle ein ect.

Ich würde so vorgehen, da die Ausfertigungen und Abschriften der jeweiligen Urkunden schon im Umauf sind, mit Unternummern arbeiten. Aber auf jeden Fall den Notar darüber in Kenntnis setzen. Diesen Fehler muss du oder ihr auch in der jährlich erstellenden Geschäftsübersicht berücksichtigen. Dies bezüglich würde ich das in der Urkundenrolle unter Bemerkung notieren.

Nicht vergebene URNr. bleiben dagegen offen, mit dem Vermerk "URNr. **/2012 wurde versehentlich nicht vergeben".

Ich hoffe, ich könnte dir ein wenig helfen.

LG Mondschein
Kathy0679
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#3

05.06.2012, 09:11

Hey Mondschein,

danke für deine Antwort.

Ja wie konnte das passieren? Fehler sind nicht immer zu erklären. Freie Seite der Urkundenrolle angefangen und nicht mehr auf die Rückseite geschaut....

Klar, Notarin habe ich sofort bescheid gegeben!!!! Sie meinte halt nur, "das ist jetzt Ihr Ding, das wieder auszubügeln" (lieb gemeint)

Urkundenrolle ist alles klar, meine Frage war:

Nachtragsvermerk oder Ergänzungsurkunde für die Schreibfehlerberichtigung fertigen???

Kann mir das jemand sagen??

Danke!
Gruß aus dem Ruhrgebiet
StillesWasser
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#4

05.06.2012, 13:33

Hallo, Kathy0679,

habe hier das schlaue Buch Praxishandbuch f. Notariatsfachangestellte, sollte man haben, kann man immer brauchen :huepf

Zu Deinem Problem habe ich folgendes aus dem Buch entnommen, wobei ich Mondschein aufgrund des Buches teilweise widersprechen muss, denn hier heißt es -in dem Fall, dass die Ausfertigungen etc. schon weg sind-:

D. h. ich gehe davon aus, dass du ja dann eigentlich die Urkunden-Nummer 53 doppelt hast???

Sind beide mit der doppelt vergebenen Urk.-Nr. versehenen Urkunden bereits im Ulauf, sollte zur Vermeidung von Verwirrung auf eine Kennzeichnung mit einer Unternummer verzichtet werden. Auf jeden Fall ist in der Urkundenrolle unter "Bemerkungen" (Spalte 5) und auf den in der Verwahrung des Notars befindlichen Urschriften, beglaubigten Abschriften oder Vermerkblättern auf die Doppelvergabe der Urk.-Nr. hinzuweisen, etwa durch den Vermerk:

Urk.-Nr. ..... wurde doppelt vergeben.

Nur bei der Jahresmeldung musst Du dies natürlich dann noch vermerken! :dafuer

Einfach für den Fall, dass die Nummer 53 gar nicht vergeben worden ist, heißt es in dem Buch:

Wurdei die Urk.-Nr. versehentlich nicht vergeben, bleibt diese endgültig obben. Eine nachträgliche Vergabe ist nicht zulässig. In der Urkundenrolle ist unter "Bemerkungen" (Spalte 5) auf diesen Fehler hinzuweisen, etwa durch folgenden Vermerk:

Urk.-Nr. ..... wurde versehentlich nicht vergeben. (Datum), (Unterschrift) (Name) Notar.
Viele Grüße :wink1
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