Unterschriftsbeglaubigung -Schriftstück in ital. Sprache-

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StillesWasser
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#1

04.05.2012, 13:49

Moin, moin!

Bin mal wieder ratlos!
Habe wie thematisiert eine Unterschriftsbeglaubigung unter einem Dokument in ital. Sprache!
Bekomme ich hierfür auch die Gebühr gem. § 59 KostO???
Dort steht zwar "..... die zu beurkundende Erklärung in fremder Sprache...." wird für die Beurkundung .....

Gilt das auch für eine U.-Begl.??? :frust

Bitte helft meinem Hirn auf die Sprünge!! Chefchen sagt ja, ich hab da so meine Zweifel ....
Martin Filzek
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#2

04.05.2012, 14:29

In der kostenrechtlichen Kommentarliteratur besteht Einigkeit, dass eine Zusatzgebühr § 59 bei reinen U.-Begl. nicht entstehen kann (vgl. z. B. Filzek, KostO, 4. Aufl. 2009, § 59 Rn. 2 m.w.N.).

Im beurkundungsrechtlichen Schrifttum wird wohl empfohlen, bei der U.-Bgl. auch zu vermerken, dass evtl. beim fremdsprachigen Text (sofern der Notar z. B. Italienisch nicht versteht) eine Prüfung darauf, ob Gründe die Amtstätigkeit zu versagen (§ ... BeurkG, z. B. wegen offensichtl. Nichtigkeit / Sittenwidrigkeit) nicht gemacht werden konnte.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
StillesWasser
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#3

04.05.2012, 14:58

:thx , Herr Filzek!

Ich habe leider Ihre 4. Auflage 2009 nicht!
Aber ich danke Ihnen für die ausführliche Erläuterung!
Ihre 8. Auflage 2012 habe ich bereits vorbestellt!
:pcwink
Jupp03/11

#4

04.05.2012, 14:59

StillesWasser hat geschrieben::thx , Herr Filzek!

Ich habe leider Ihre 4. Auflage 2009 nicht!
Aber ich danke Ihnen für die ausführliche Erläuterung!
Ihre 8. Auflage 2012 habe ich bereits vorbestellt!
:pcwink
dann muss ich was verpaßt haben :roll:
StillesWasser
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#5

04.05.2012, 15:16

:thx Jupp03/11 für deinen gnadenlosen Hinweis! :oops:
Ich habe auf jeden fall die nächste Auflage bestellt!!!! :wink2
Sollte ja für April sein, aber der Anbieter hat jetzt auf Mai vertröstet!

Allen die noch "on" sind ein superschönes stressfreies Wochenende!!! :huepf
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